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1. Das deutsche Vaterland - S. 313

1917 - Leipzig : Wunderlich
313 — b) Wie kommt es, daß die Rheinebene so fruchtbar ist? Das Resultat gemeinsamen Nachdenkens lautet mit Einschluß der vom Lehrer gegebenen Ergänzungen: Die Rheinebene be- sitzt nicht allein vorzüglichen Boden (Ackerkrume — Seegrund?), sondern auch sehr günstige Witterung. Wir finden hier einen langen, heißen Sommer (Weinreife!) und einen kurzen und milden Winter. Früher als im übrigen Deutschland kehrt im Rheintale der Frühling wieder. Nirgends treffen Stare, Schwalben und Störche so zeitig im Frühjahre ein wie hier. Kirschen, Pflaumen und Aprikosen blühen in der ersten Hälfte des Aprils. Die Kirschen sind gewöhnlich schon Anfang Jnui reif. Das günstige Klima der Rheinebene erklärt sich aus ihrer geschützten Lage. Die hohen Bergzüge halten die rauhen Ost- und Südostwinde ab, gestritten aber den warmen Südwest winden freien Eingang. c) Wie kommt es, daß die Bahn, die anf dem rechten Rheinufer hinführt, besonders viel Verkehr hat? Sie verbindet große Städte, so z.b. Basel, Freiburg, *) Karlsruhe, Heidelberg, Darmstadt und Frankfurt am Main. Unsere Müglitz- bahn verbindet nur kleine Ortschaften. (Schluß!) ä) Wie mag es in Baden-Baden aussehen und zugehen? Schilderung des Badelebens auf Grund des im früheren Unter- richt erworbenen Materials. Hinzugefügt kann noch werden, daß hier in Baden-Baden ein Sprachgemisch zu finden ist, da hier nicht nur Deutsche, sondern auch Engländer, Franzosen, Spanier, Russen und Italiener Heilung und Erholung suchen. — Früher Spielhölle! e) Welche Staaten haben Anteil an der Rheinebene? Die Karte lehrt: Das rechts vom Rheine gelegene Gebiet ge- hört teils zum Großherzogtum Baden, teils zum Großherzogtum Hessen-Darmstadt. Am linken Ufer haben Elsaß-Lothringen, Bayern (Rheinpfalz!) und wiederum Hessen-Darmstadt Anteil. Znsammenfassung und Einprägnng nach folgenden, vorher gemein- sam gefundenen Gesichtspunkten: Die Rheinebene. 1. Ihre Begrenzung im Osten und Westen. 2. Der Boden und seine Bedeutung. 3. Die Witterung. 4. Die Städte und ihre Verbindung. 5. Die Staatsangehörigkeit. i) Über Freiburg Iii. Teil, 20. Aufl. 6. 165.
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