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1. Das Deutsche Reich - S. 13

1895 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
— 13 — 2. Das Königreich Preußen, eine Erbmonarchie *) unter Herrschern aus dem Fürstenstamme der Hohenzollern, besteht aus 12 Provinzen und den hohenzollernschen Landen. Jede Provinz ist in Regierungsbezirke, jeder Regierungsbezirk in Kreise geteilt. An der Spitze einer Provinz steht der Oberpräsident, eines Regierungsbezirkes der Regierungspräsident und eines Kreises der Landrat. — Die Proviuzen und Regierungsbezirke sind: 1. Ostpreußen (Regierungsbezirke Königsberg und Gumbinnen), 2. Westpreußen (Reg. Danzig und Marienwerder), 3. Pommeru (Reg. Stettin, Köslin und Stralsund), 4. Brandenburg (Reg. Potsdam, Frankfurt a/O. und Stadtkreis Berlin), 5. Posen (Reg. Posen und Bromberg), 6. Schlesien (Reg. Breslau, Liegnitz, Oppeln), 7. Sachsen (Reg. Magdeburg, Merseburg und Erfurt), 8. Hannover (Reg. Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade,Osnabrück und Aurich), 9. Schleswig-Holstein (Reg. Schleswig mit Helgoland), 10. Westfalen (Reg. Münster, Minden und Arnsberg), 11. Hessen-Nassan (Reg. Kassel und Wiesbaden), 12. Rheinland (Reg. Koblenz, Düsseldorf, Köln, Trier, Aachen und Hohenzollern). Größe und Bevölkerung. § 13. Das deutsche Reich umfaßt rund 540000 qkm mit 50 Mill. Einwohnern. Wenn diese gleichmäßig über den Boden verteilt wäreu, so würdeu auf 1 qkm etwa 92 Menschen wohnen. Die Bevölkerungsdichtig- keit oder Volksdichte beträgt somit 92. — Die Bevölkerung ist nach Abstammung und Sprache zu 9/10 deutsch; die nichtdentsche Bevölkerung wohnt größtenteils an den Grenzen des Reiches und besteht aus Dänen (im N.), Litauern, Polen, Weudeu (im 0. und So.), Franzosen und Wallonen (im W.). — Nach dem Dialekte teilt man die Deutschen in Oberdeutsche (im 8.) und Nieder- deutsche (im N.). Die erstereu zerfalleu in vier Hauptstämme, die Schwaben, Franken, Bayern und Thüringer, die letzteren in zwei Stämme, die Sachsen und die Friesen. — Der Religion nach sind fast 2/3 der Bewohner prote- stantisch, über 1/3 ist römisch-katholisch; 600000 gehören dem mosaischen Be- kenntnisse an. i) Monarchie —Reich, das von einein Herrscher regiert w-rd: Erbmonarchie ein Reich, in dem die Herrschaft vom Vater auf den Sohn forterbt. Das alte deutsche Reich war eiue Wahlmonarchie.
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