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1. Die außerdeutschen Staaten Europas - S. 28

1895 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
— 28 — in den Sudetenländern und in Galizien gebaut. Südfrüchte, Öl- und Maul- beerbäume gedeihen in Südtirol und im Küstenlande. Die Viehzucht blüht in den Alpenländern, in Ungarn (Land der Pferde) und Bosnien (Land der Schweine und Pflaumen). Mit Bodenschätzen ist die Monarchie vorzüglich ausgestattet. Fast alle nutzbaren Metalle sind vorhanden. Die Sudetenländer liefern Eisenerze, Roheisen, Silber, Zinn, edle Steine und Kohlen, Galizien Zink, Kärnten Blei. Steinsalz findet sich in Galizien (Wieliczka — sp. wjelitschka — und Bochnia), Kochsalz in Salzburg und Oberösterreich (Salzkammergut). Auf Grund der Bodenschätze ist eine bedeutende Industrie erblüht, dereu Haupt- bezirke, besonders für Metall- und Webwaren, die Sudetenländer, Ober- und Niederösterreich, Steiermark und Vorarlberg sind. Der Handel Österreich- Ungarns ist nur zum Teil Eigeuhaudel, dem ein bedeutender Durchfuhrhandel (Transithandel) für die Waren der Nachbarstaaten zur Seite steht. Die Aus- fuhr (besonders Erzeugnisse der Landwirtschaft) übersteigt die Einfuhr be- deutend. Sehr reger Handelsverkehr herrscht mit Deutschlaud, das Getreide, Obst, Schweine, Braunkohlen, Werksteine, Banholz, Metall-, Holz- und Glas- waren empfängt, Steinkohlen und Maschinen exportiert. § 28. Werfcrssung, Wervohner und Städte. Österreich- Ungarn, eiue konstitutionelle Erbmonarchie, besteht aus zwei selbstäudigeu Reichshälfteu, die durch Realunion (s. § 11 Anm.) unlöslich verbunden sind. Die Monarchie umfaßt: 1. Das Kaisertum Österreich, bestehend aus den Kronländern Ober- und Niederösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg, Steiermark, Kärnten, Krain, Küstenland (Görz und Gradiska, Jstrien und Trieft), Dalmatien, Galizien und Bukowina, Böhmen, Mähren und Schlesien; 2. das Königreich Ungarn, gebildet aus deu Kronländern Uugarn nebst Siebenbürgen. Kroatien, Slavouieu und der Freistadt Finme; 3. die Provinz Bosnien mit der Herzegowina, früher türkischer Besitz, seit dem Berliner Vertrage (1878) uuter österreichischer Verwaltung. An der Spitze der Monarchie steht ein Kaiser und König. Die Ver- tretung der österreichischen Länder ist der Reichsrat, der ungarischen der Reichstag. Gemeinsame Angelegenheiten werden durch drei Reichsmiuisterieu und die sogenannten Delegationen (je 60 Abgesandte des Reichsrates und des Reichstages) geordnet. — Die Monarchie ist um 1/6 größer als das dentsche Reich, enthält aber nur 6/? der Bewohnerzahl desselben, ist also noch schwächer bevölkert als Frankreich und die Schweiz. (Weshalb? Betrachte die Bodenform!) — Hinsichtlich der Volksstämme (15 Nationalitäten), Sprachen (etwa 20) und Bekenntnisse herrscht in der Monarchie große Mannigfaltigkeit. Außer den drei bedeutendsten Stämmen der europäischen Bevölkerung, dem deutschen
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