1889 -
Neustadt-Leipzig
: Henze
- Autor: Stauber, Anton
- Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Volksschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Volksschule
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
- Geschlecht (WdK): koedukativ
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aus der Schwäbisch-bayerischen Hochebene, und gehört ausschließ-
lich zum Flußsysteme der Douau. Das Laud nördlich der
Donau bildet einen Teil des deutschen Mittelgebirgslandes und
ist von Gebirgen eingefaßt und durchzogen (s. S. 6ff.); es gehört
teils zum Flußsysteme der Donau, teils wird es durch deu Main
und dessen Nebenflüsse bewässert.
Die Rheinpfalz ist im O. gegen den Rhein hin Tiefebene,
in der Mitte und im W. von Haardtgebirg und Donnersberg
und deren Ansläuferu durchzogen.
Bevölkerung. Die Bevölkerung teilt sich nach den
Mundarten in die Volks stamme der (Alt-)Bayern, Schwa-
den, Ostfranken und Rheinfranken (Pfälzer). Am dichtesten
bevölkert ist die pfälzische Tiefebene. Der Religion nach sind
über 2a Katholiken, fast y3 Protestanten. Die allgemeine
Volksbildung steht auf einer hohen Stufe; auch gibt es
viele höhere Lehranstalten, darunter die drei Universitäten Mün-
chen, Erlangen und Würzburg und eine technische Hochschule in
München. — Erwerbszweige sind Ackerbau (Getreide,
Flachs, Hanf und vorzüglicher Hopfeu; im Mainthale und in
der Rheinpfalz gute Weine) und Viehzucht, letztere am blühend-
sten in den Alpen; Bergbau auf Eisen, Stein- und Braun-
kohle und Salz. Die Gebirge liefern außerdem wertvolle
Gesteine (Granit, Marmor, Graphit, Porzellanerde) und Holz.
-— Industriezweige sind: Bierbrauerei, Spiuuerei und
Weberei, Maschinenfabrikation, Glaserzeugung. Hauptindustrie-
und Handelsplätze sind: Nürnberg, Augsburg, München, Lud-
wigshafeu, Kaiserslautern n. a. — Der Verfassung nach
ist Bayern ein konstitutionelles Königreich. Es bildet einen
Teil des Deutschen Reiches, hat aber, wie Württemberg, eigene
Post- und Telegraphenverwaltung; über das bayerische Heer
hat der deutsche Kaiser im Frieden das Recht der Inspektion,»
im Kriege aber ist er dessen oberster Kriegsherr. — (König
Otto I.)