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1. Die Geschichte Württembergs - S. 30

1875 - Tübingen : Fues
30 Il Wrttemberg als Grafschaft. niffe Deutschlands mit klarem Auge zu durchschauen und durch kluge Bentzung der oft schnell sich ndernden Zeitumstnde das zu gewinnen, was rohe Kraft und scharfe Schwerter nicht immer erzielen knnen. Seine ganze Regierungsgeschichte ist darum ein steter Wechsel zwischen Kriegen und Verhandlungen; nur selten ruhte sein Schwert, das ihm jedoch meist von berlegenen Feinden in die Hand ge-zwungen wurde. Eberhard bernahm gemeinschaftlich mit seinem jngeren Bruder die Regie-rung. Dieser stand dem lteren, dem tapfern Ritter ohne Furcht", an Geistes-gaben nach und berlie ihm zunchst die Hauptsache in den Regierungsgeschften. Anfangs nahmen die Grafen eine freundliche Stellung zu Kaiser Ludwig ein; erst als dessen Sohn, Herzog Stephan von Bayern, die Landvogtei in Oberschwaben bernahm und die landvogteilichen Rechte Eberhards in Niederschwaben verletzte, trat dieser energisch auf und vermochte Ludwigs Plan, wieder ein Herzogthum Schwaben zu errichten, zu nichte zu machen. Diese Angelegenheit hatte zur Folge, da die Grafen sich mit dem Gegenkaiser Karl von Bhmen verbanden, dem sie nach Ludwigs Tode (1342) auch treu blieben. Karl Iv. wute die Hilfe der Wrttemberger zu schtzen, besttigte sie in allen ihren Rechten und der Reichs-landvogtei in Niederschwaben, verlieh ihnen den Zoll zu Gppingen und zahlte 70,000 st. So war das Verhltni zum Kaiser ein gnstiges, doch anders den Std-ten gegenber. Eberhard machte seine Rechte als Landvogt mit groer Strenge geltend und dehnte dieselben oft weit der Gebhr aus. Dadurch entstanden Rei-bereien zwischen ihm und den Stdten, die hauptschlich darin ihre Nahrung fan-den, da die Städte entflohene Leibeigene der Grafen als Pfahlbrger ') aufnahmen, wogegen Eberhard den Stdten die Straen und Wege verlegte und Zlle und Abgaben erhhte. Die Folgen davon waren die greulichsten Gebietsver-Wstungen, wobei Städte und Drfer verbrannt, Felder und Weinberge verheert wurden. Kaiser Karl hatte, um die Verfassung zu befestigen, auf einem Reichs-tag zu Nrnberg (1356) die goldene Bulle erlassen, in welcher auch dienthi-gen Bestimmungen getroffen waren, um Recht und Sicherheit zu handhaben und das Faustrecht zu beschrnken. Nach derartigen Verordnungen wurde aber in Schwaben nicht viel gefragt; durch das Gesetz der die Pfahlbrgerschaft waren die Stdter, durch das der das Faustrecht waren die Adeligen verletzt worden. Um Frieden zwischen beiden Parteien zu stiften, kam Kaiser Karl selbst nach E-lingen, wo er aber wegen eines Aufstandes der Einwohnerschaft ins wrttem-bergische Gebiet fliehen mute x) (1360). Das sollte Elingen schwer den; der Kaiser beauftragte Eberhard, die Stadt zu zchtigen, die sich nach langer Bela-gerung und der Verwstung ihres Gebiets endlich ergab und dem Kaiser 60,000 fl., dem Grafen 40,000 fl. bezahlen mute. Der dankbare Kaiser aber erlie dem 1) So ein Bauer hinter einem Grafen, Herrn^oder Edelmann sitzet und Gter hinter ihm hat, und dann derselbig Bauer in eine Stadt zeucht und das Brgerrecht kauft der wird bei den Stdtern ein Pfahlbrger genannt, und da er dann seine Guter an dem Land, da sie liegen, bauen mge und von solchen Gtern keine Steuern ober Gewerff (Frohndienst) dem Herrn oder Edelmann, darunter sie liegen, geben darf." Wencker de Pfahlburgis. , ^ ... , 2) Der Kaiser und die Fürsten saen gerade bei einer Berathung tm Speisesaal des Barferklostert., als ein wilder Hause eindrang und den Kaiser beschimpfte. 4.te|er konnte sich nur durch den Klostergarten noch retten.
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