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1. Die Geschichte Württembergs - S. 64

1875 - Tübingen : Fues
64 Iii. Wrttemberg als Herzogthum. her schon wollte Habsburg das Herzogthum Ichwaben wieder aufrichten, theils um die Macht und das Streben der schwbischen Stnde nach Selbstndigkeit zu unterdrcken, theils um festen Fu dort zu fassen und wo mglich bedeutende Besitzungen mit der eigenen Hausnwcht zu vereinigen. Diese unselige Politik Oesterreichs sollte nicht blo Deutschland seine Macht und sein Ansehen nach auen, sowie seine innere Kraft, sondern sie sollte auch Wrttemberg sein Frstenhaus, seine Verfassung und seine Einrichtungen, seinen Charakter rauben. Der Versuch dazu wurde gemacht und er gelang, aber glcklicherweise nur auf kurze Zeit. Mit dem Freiwerden von der Habsburgischen Herrschaft waren aber noch nicht alle Bande zerrissen; vielmehr mute Wrttemberg noch lange unter der Vormundschaft seines Qulers stehen. Der Grund, warum Oesterreich nach dem Besitz eines verhltnimig kleinen Landes strebte und mit aller Zhigkeit seine einmal errungenen Rechte auf dasselbe festzuhalten suchte, ist ein doppelter. Gegen das krftig aufblhende und erstarkende Frankreich bedurfte es eines Vorpostens, von dem aus in einem Kriege die nthigen Operationen gemacht werden konnten. Neben Oesterre ch aber war ein mchtiges Herzogthum, Bayern, dessen groer Einflu auf die deutschen Angelegenheiten, namentlich bei der Grndung der Liga und während des dreiigjhrigen Krieges von jenem mit schelen Augen betrachtet wurde. Habsburg hielt es fr nlhig, Bayern bei jeder Gelegenheit zu schdigen. War Wrttemberg gewonnen, so konnte das nun eingekeilte Bayern wie mit einer Zange gefat.und zerdrckt werden. Das waren Oesterreichs Plane. Als eigentliche Marksteine in der Geschichte Wrttembergs wh-rend seiner unglcklichen erzwungenen Verbindung mit Oesterreich stehen sol-gende Thatsachen vor uns: 1) Maximilian I. erhebtwrttemberg im Jahr 1 4 9 5 zum Her-zogthu nt, nicht blo aus Anerkennung der Verdienste Eberhards im Bart, sondern auch aus schndlicher Politik. Denn die Grafschaft konnte auch auf die weib-liche Linie vererbt werden, das Herzogthum Wrttemberg (nach damaliger Bestimmung) nicht. Da Eberhard keine Kinder und sein Vetter Heinrich nur den neunjhrigen Ulrich hinterlie, so war Aussicht vorhanden, das neue Herzogthum Wrttemberg an das Reich, d. h. nach den Be-griffen der Habsburgischen Politik an das Haus Oesterreich zu bringen. 2) Im Jahr 1 498 (st derselbe Kaiser gerne bereit, tut Horb er Vertrag auf den Willen der wrttembergischen Landschaft betreffs der Absetzung Eberhards Ii. und der Belehnung Ulrichs mit dem Herzogthum einzugehen; aber als Lohn verlangt der König des Geldes" Achalm und die Erbfolge in Wrttemberg fr den Fall des Aussterben s des Mannsstammes. Wrttemberg hat dabei die beste Gelegenheit, dem Kaiser bei seinem unehrlichen Spiel in die Karten zu seifen. 3) Auf dem Aug sburg er Bundestag im Jahr 1 5 2 0, da der Schwbische Bund mit dem eroberten Lande nichts anzufangen wei, erbietet sich Kar! V., dasselbe zu kaufen. Der deutsche König berechtigt den Bund zum Verkauf eines Frstenthums durch den Ankauf desselben und geht den Reichsstnden in der Verletzung der hei-ligsten Reichsgesetze und Vertrge voran.
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