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1. Die Geschichte Württembergs - S. 112

1875 - Tübingen : Fues
112 Iii. Wrttemberg als Herzogthum. schteleien zwischen Enslin und Melchior Jger hinausgezogen, von denen jeder den Ruhm des Geschfts haben wollte. Dmch Bestechung der kaiserlichen Rthe hauptschlich gelang es, im Jahr 1599 den Prager Vertrag zu schlieen. Die Bestimmungen desselben sind: 1. Wrttemberg ist nicht mehr ster-re ich isches Afterlehen, sondern deutsches Reichslehen; 2. stirbt der wrttembergische Mannsstamm aus, od er fllt das Land auf irgend eine Art an das R eich zurck, so kommt es wieder in den Besitz der Erzherzoge von Oesterreich; diese haben darum das Recht, Titel und Wappen von Wrttemberg zu führen; 3. Wrttemberg zahlt innerhalb 16 Monaten die Summe von 400,000 fl. an Oesterreich; 4. dieses verspricht, im Falle einer knftigen Besitzahme des Landes dessen Rechte und Freiheiten, sotiye die eingefhrte Augsburger Konfession b estehen zu lassen." lieber diesen Vertrag war das Land hchst unzufrieden; denn im Allgemeinen war an der seitherigen Lage fr die Unterthanen nichts gendert; da der Herzog freier stehe, follte das Volk mit viel Geld bezahlen. Auch wute man nur zu gut, wie wenig die sterreichische Regierung Versprechungen, die sie bezglich der Glaubens-freiheit gab, erfllte, und im dreiigjhrigen Krieg zeigte es sich klar und deutlich, da Oesterreich sich trotz des Prager Vertrags seine angematen alten Rechte auf Wrttemberg vorbehalten hatte. Die Landschaft wollte von dem Bezahlen der 400,000 fl. nichts wissen; erst als der Herzog versprach, den Beschwerden abzu-helfen und den Tbinger Vertrag zu erfllen, bernahm sie die Summe zur Bezeugung unterthnigster Treuherzigkeit, doch unbeschadet aller ihrer Rechte und Freiheiten." Aber der Herzog gab Versprechungen, die ihn in unabhngiger Ausbung seiner Gewaltherrschaft hindern sollten, immer mit dem Vorsatz, sie nicht zu halten. Seine Landschaftsmitglieder erschienen ihm als ,,Holzwrmer, die kein Gelenk im Kopse haben", weil sie ihm nicht in allem bereitwillig nach-gaben. Er wollte sich durch gar nichts,'auch nicht durch des Volkes heilige Rrchte beengen lassen, sondern wollte der die Steuern frei verfgen. Auch war es ihm sehr unbequem, da die Bezahlung und Uebernahme seiner vielen Schulden auf die Landschastsfaffe von dem guten Willen der Landstnde abhngig sein sollte. Das sollte alles anders werdet^. Er hatte das Amt Oberkilch im Elsa und das Herzogthum Alen^on in der Normandie gekauft *); ebenso von dem Markgrafen von Baden die Stadt Besigheim mit Mundelsheim, Hessigheim, Wahlheim und halb Lchgau, spter auch Altensteig und Liebenzell. Fr die erstgenannten Be-sitzungen forderte der Markgraf die Summe von 384,480 fl. Auerdem erforderten des Herzogs glnzende Hofhaltung, seine Alchimisten u. s. w. ungeheure Summen Geldes. Wer sollte alles schaffen? Es wurden Steuern um Steuern ausgeschrieben; aber endlich war das geduldige Volk nicht mehr Willens, dem Verchter seiner Rechte immer wieder Geld zu geben. Darum sann er auf ein Mittel, das Volk zu zwingen. Ein stehendes Heer sollte ihm zur Erreichung seiner Zwecke dienen. Dann hatte er alles, was er wnschte, Geld und unum-schrnkte Gewalt. So begann denn der Kampf zwifchen Fürst und Volk. Friedrich verlangte von der Landfchaft die Aen derung des Tbinger Vertrags; aber sie gierig auf zwei Landtagen nicht darauf ein (1g05 und 1) Eicfe Besitzungen wurden bald wieder von Frankreich eingelst.
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