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1. Die Geschichte Württembergs - S. 165

1875 - Tübingen : Fues
z. 46. Herzog Karl. Seine Reg. bis zum Erbvergleich. Die Wirthschaft Rieger ir. 165 muth von seinen lieben und getreuen Unterthanen noch nicht abzuwenden" uerte sich den Stnden gegenber, er allein habe zu bestimmen, wie viele Sol-baten er brauche, die Stnde haben nur das Geld zu bewilligen. Sogleich for-bette er einen jhrlichen Militrbeitrag von 800,000 fl., sowie 230,000 st. zu einer Winteranlage. Die Stnbe aber, ermuthigt durch bas Gutachten bes Reichshofsraths, beriefen sich auf ihr Recht der Steuerverwilligung. Die 33er hanblungen wrben fortgesetzt; kein Theil wollte nachgeben. Montmartin reiste nach Wien, fanb aber Kaiser Joseph Ii. (1765 1790) gar nicht fr den Herzog eingenommen. Dieser mute einsehen, ba es jetzt die hchste Zeit sei, einen andern Weg einzuschlagen. 3m Mai 1766 wurde Montmartin entlassen, damit er, wie der Herzog sich uerte, kein Hinderni der Wieberher stellung des Vertrauens zwischen Herrn und Land sei." Doch blieb er noch bis 1773 der Hauptrathgeber des Herzogs. Wittleber, der nach Montmartin Entlassung keine Sttze mehr fanb, vielmehr den gerechten Zorn bes ganzen Volkes zu frchten hatte, suchte, nachbem ihm der Herzog noch 36,000 fl. abgenommen, das Weite und starb in Heibelberg als kurpflzischer Hofrath. Der Schurke, der das Land und Hunderttausende betrogen, Hunderte von Familien ins Elend ge-bracht und den Veamtenstand ausjegliche Weise erniedrigt hatte, gieng auf diese Art ganz straffrei aus. Inder letzten Zeit seiner schndlichen Wirthschaft hatte er manchen Spott der sich ergehen lassen mssen 1). Zum Beweis, was Montmartin und Wittleder miteinander geleistet hatten, nur Folgendes: Von 17581765 bezog der Herzog auer den verfassungsmigen Steuern, welche allein der 3 Millionen Gulden betrugen, noch mehrere Millionen aus dem Dienst-Handel, den Frohnen und Quartierlasten, zwei und eine halbe Million aus rechtswidrigen Steuern, eine halbe Million durch erzwungene Vor-schsse und der drei Millionen durch Gewalt oder sonst durch Verletzung bestehenber Gesetze diese ungeheuren Summ en in sieben Jahren. Nachbem die Verhandlungen noch einige Zeit hin- und Herzogen worben waren, kam enblich zwischen dem Herzog und der Lanbschaft am 27. Februar 1770 der sogenannte Erbvergleich zu Stande. Nach demselben soll-ten smmtliche Landesvertrge bis zum Jahr 1753 wieder volle Giltigkeit erlangen. Der Herzog sollte von jetzt an die Verfassung achten, die Staatsdiener sollten auf dieselbe be-eidigt, die Anstellung von Auslndern vermieden, der alte teuer fu hergestellt, das Kirchengut zurckgegeben, das Mi-litr auf 4000 Mann vermindert, die Monopole und die Lot-terie aufgehoben, der Wildschaden eingeschrnkt und dagegen die Wlder, die man furchtbar gelichtet hatte, geschont werden. Alle S ta atsmte r sollten mit Protestanten besetzt und der katholische Gottesdienst auer der Privatandacht des Herzogs 1) So z. B. war ein Gedicht erschienen, in welchem es hie: Ein dicker Eerberg'sell, sein Name heit Wittleder, Direktor nennt Aan ihn und ist nicht von der Feder, So wenn ein Esel kommt und kanns mit Geld bezahlen. Bekommt er einen Dienst und dies vor 'lehrten allen" u. f. w. Eine# Morgens hatte man nemlich vor Wittleders Haus einen Esel angebunden gefutt--d", dem am Hals ein Zettel hieng mit den Worten: Ich htte gern einen Dienst."
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