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1. Die Geschichte Württembergs - S. 214

1875 - Tübingen : Fues
212 Iv. Wrttemberg als Knigreich. Gesandte, Graf Winzinger od e, erklrte damals: Ganz Deutschland ist man eine Schadloshaltung fr die vergangene und eine Sicherung fr die zuknftige Zeit schuldig; diese wird aber dem Ganzen gar nicht gegeben, wenn ein Theil desfelben, in einer offenen Stellung verbleibend, leer ausgeht. Dazu hat auf keinem Punkte von den Alpen bis zur Nordfee die Natur die Grenze Frankreichs so bestimmt vorgezeichnet, wie gegen Sddeutschland in den Alpen". So blieb Straburg der traurige Wachtposten, den deutsche Unbedachtsamkeit sich hat ent-reien lassen, und der nun in einer ihm belstehenden Uniform gegen fein eigenes Vaterland Schildwache stand". Die deutsche Bundes akte war noch vor Napoleons Sturz unter-zeichnet worden (10. Juni). Der in Frankfurt sich versammelnde Bundestag, der die Gesandten der Staaten des deutschen Bundes umfate, hatte 1 / Stimmen; 11 Staaten, worunter Wrttemberg, hatten eine volle, die andern alle nur eine Halbe oder Viertelsstimme. Oesterreich hatte das immerwhrende Prsidium. Die groen Siege der Napoleon hatten die Herzen der Wrttemberger wie aller Deutschen freudig bewegt. Sie hofften, da nicht blo die franzsische Fremdenherrfchaft zu Ende sein, sondern auch das Willkrregiment im eigenen Lande dadurch gebrochen werde. Zwar hatte sich Friedrich den Antrgen Preuens und Hannovers fr stndische Verfassungen hartnckig widersetzt; aber er hatte nicht durchdringen knnen. Sogleich nach seiner Rckkehr ans Wien erlie er, am 11. Januar 1815, eine Bekanntmachung, da er, von dem Augenblicke an, in welchem gebieterische Verhltnisse die Staatsvernderung von 1806 herbeige-fhrt, den Entschlu gefat habe, fobald ein fester Stand der Dinge eingetreten sein wurde, dem Knigreich eine den Rechten der einzelnen und den Bedurfnissen des Staats angemessene Verfassung und stndische Reprsentation zu geben, und da er sich nun bewogen finde, feinem Volke diese ihm bestimmte Wohlthat nicht lnger vorzuenthalten und dadurch den ffentlichen Beweis abzu-lege, wie nicht eine uere Notwendigkeit oder eine gegen andere bernommene Verpflichtung, sondern die Ueberzeugung von dem Bedrfnisse einer stndischen Verfassung fr das Interesse des Staats und der Wunsch ihn geleitet habe, auch hiedurch das Glck feines Volkes fr die knftigen Generationen dauerhaft zu begrnden." Das ganze Land freute sich der diesen Entschlu seines Fürsten. Aber als bei der am 15. Mrz erffneten Stndeverfammlung die Verfassungs-urkunde vorgelegt wurde, waren die Abgeordneten allgemein unzufrieden damit. Die Altwrttemberger wollten kein geschenktes" Recht, sondern verlangten ihr gutes altes Recht" zurck. Die Neuwrttemberger und alle, die kein solches zu fordern hatten, mediatisirte Reichsfrsten, Reichsgrafen und Reichstdte, sie alle verbanden sich mit den Altwrttembergern und verwarfen die neue Verfassung. Zahn von Calw entwarf ein meisterhaftes Gemlde des damaligen Zustandes, worin alle Schden aufgedeckt wurden. Die Regierung fieng nun Unterhand-lungen an. Der König versprach, alle Rechte der alten Verfassung beizubehalten, welche mit den gegenwrtigen Zeitumstnden sich vereinigen lassen; unter an-derem: Ohne Zustimmung der Stnde sollte kein neues, die persnliche Freiheit, das Eigenthum und die Verfassung betreffendes Gesetz gegeben, alle seit 1806 gegebenen Gesetze einer neuen Prfung unterworfen, das evangelijche Kirchengut Altwrttembergs vollkommen sicher gestellt und nur zu Stistungs- und Vertrags-migen Zwecken verwendet, keine Schulden aus das Land gemacht, eine gegen
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