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1. Die Provinz Posen - S. 18

1898 - Breslau : Hirt
— 18 — Regierungsbezirk Posen stehen Truppen des 5. Armeekorps und in dem Regierungsbezirk Bromberg solche des 2. Armeekorps in Gar- nison. Der kommandierende General des ersteren hat seinen Sitz in Posen, der des letzteren in Stettin. Die Verwaltung. Die Provinz Posen ist ein Teil des preußischen Staates. Das Oberhaupt desselben ist Se. Majestät der Kaiser von Deutsch- land und König von Preußen Friedrich Hi., der seit dem 9. März 1888 regiert. Ihm allein steht die vollziehende Gewalt zu; er befiehlt die Verkündigung der Gesetze, führt den Oberbefehl über das ganze Heer und hat das Recht, Verbrecher zu begnadigen, Orden zu verleihen und Münzen zu prägen. Am 31. Januar 1350 wurde dem preußischen Staate als Grundgesetz eine Ver- fassung gegeben, nach welcher der König die gesetzgebende Gewalt gemeinschaftlich mit dem Landtage ausübt. Der Landtag besteht aus zwei Häusern, dem Herrenhause und dem Abgeordnetenhause. Dem Könige steht in der Verwaltung des Staates das Staats- Ministerium zur Seite, das an der Spitze einen Minister-Präsi- denten hat. Der Stellvertreter der obersten Staatsbehörden in der Pro- vinz ist der Oberpräsident. (Wie heißt der Oberpräsident der Provinz Posen?) Ihm find nachstehende Behörden unmittelbar untergeben: 1) Das Provinzial-Schnlkolleginm, das die höheren Unter- richtsanstalten der Provinz leitet und beaufsichtigt. 2) Das Medizinal-Kollegium, eine beratende Behörde für die Gesundheitspflege der Provinz. 3) Die Provinzial-Steuerdirektion für Zölle und indirekte Steuern. 4) Die Eichungsinspektion. 6) Die Generalkommission zur Regelung der bäuerlichen und gutsherrlichen Verhältnisse. Sie hat ihren Sitz in Bromberg und gilt für die Provinzen Ost- und West- Preußen und Posen. 6) Die Bezirksregierungen.
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