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1. Die deutschen Landschaften - S. 172

1896 - Trier : Lintz
m Die deutschen Landschaften. Hessen liegt nur zum teil im Rahmen der Landschaft, näm- lich mit den beiden Provinzen Stark en bur g und Rhein- hessen, während Ob er h essen etwas nördlicher in dem hessi- schen Rerglande gelegen ist. Die hessischen Provinzen Starken- burg und Rheinhessen bilden den nördlichen Teil der ober- rheinischen Tiefebene; erstere liegt zwischen Rhein, Neckar und Main, letztere zwischen Rhein und Nahe. Der ganze hessische Staat hat einen Flächeninhalt von 7 681,3 qkm und eine Einwohnerzahl von 992 883 (auf 1 qkm 129,3 E.). Von den Bewohnern sind ungefähr 2/a evangelisch und etwas mehr als 1la ist katholisch. b. Die staatliche Ordnung und Einrichtung. Das Grrossherzogtum Baden. An der Spitze des Landes steht ein Grossherzog. Der jetzige Herrscher heisst Friedrich (reg. seit 1856). Seine Resi- denzstadt ist Karlsruhe. Baden ist wie Bayern und Württemberg eine konsti- tutionelle Monarchie. Die jetzige Verfassung wurde dem Lande im Jahre 1818 durch den Grossherzog K a r 1 gegeben. Nach dieser haben an der Gesetzgebung die Land stände, die aus zwei K a m m e r n bestehen, Anteil. Für die Verwaltung des Landes sind drei Ministerien eingerichtet, erstens das der J u st i z , des Kultus und desunter- r i c h t s , zweitens das des Innern und drittens das der Finanzen. Baden ist in 11 Verwaltungsbezirke eingeteilt, die den Namen Kreise führen und wieder in vier Landeskommissariats- bezi r k e zusammengefasst sind. Die Rechtspflege wird ausgeübt von dem Oberlandes- gericht zu Karlsruhe, von 7 Landgerichten und vielen Amtsgerichten. Die badischen Truppen gehören zum Xiv. Armeekorps. Rastatt ist eine Festung. Das Reichsland Elsass-Lothringen (s. folg. Landschaft). Das Königreich Bayern (s. S. 128). Das Grossherzogtum Hessen. Die staatliche Einrichtung stimmt mit der Badens ziemlich überein. An der Spitze des Staates steht ebenfalls ein Herrscher, der den Namen G r o ss h e rzo g führt. Der jetzt regierende Gross- herzog heisst Ludwig Iv. Er residiert in Darm stadt. An der Gesetzgebung hat ebenfalls die aus zwei Kammern bestehende Volksvertretung Anteil.
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