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1. Heimatskunde des Herzogtums Braunschweig - S. 33

1891 - Osterwieck/Harz : Zickfeldt
Iii. Teil. Mrclun schneeig ttad? seinen staatlichen Einrichtungen. § 1. Unterrichtswesen. 1. Jede Gemeinde hat eine Gemeindeschule. Die Gemeinde- schulen zerfallen in a) Landschulen und b) Stadt- und Bürgerschulen. Der nächste Vorgesetzte einer jeden Landschule und des bei ihr ange- stellten Lehrers ist der Geistliche (Ortsprediger). Die Stadt- und Bürgerschulen stehen unter einem Dirigenten (Direktor). Jede evangelisch- lutherische Dors- und Stadtschule hat einen Schulvorstand. Die Schul- vorstände haben im allgemeinen für das Beste der Schule und Vorzugs- weise für die äußeren Angelegenheiten derselben zu sorgen. 2. Privatschnlen für Knaben und Mädchen befinden sich besonders in Brannschweig und Wolfenbüttel. 3. Die Fehrer-Seminnre zu Wolfenbüttel und Braunschweig bilden die Volksschullehrer und Lehrerinnen-Seminare in denselben Städten die Lehrerinnen aus. 4. Fandwirtschaftliche Schulen bestehen zu Helmstedt (Marien- berg) und Holzminden. 5. Die Baugewerkschule zu Holzminden (im Winter von 1000 Schülern besucht) bildet Maurer, Steinmetzen, Zimmerer, Dachdecker, Bautischler, Schlosser, Mühlen- und Maschinenbauer und andere Bau- beflissene zu Werkmeistern aus. 6. Realschulen, mit der Berechtigung zum eiujährig-freiwilligeu Militärdienste, befinden sich zu Braun schweig, Wolfenbüttel und Gandersheim. 7. Höhere jüdische Lehranstalten sind die Samsonschule zu Wolseubüttel und die Jakobsonschule zu Seesen. 8. 6 Gymnasien, 2 in Braunschweig und je 1 zu Wolfenbüttel, Helmstedt, Holzminden und Blankenburg bereiten für die Universität vor. 9. Eine Universität (höchste wissenschaftliche Bildungsanstalt für junge Männer, welche Pastor, Richter, Sprachlehrer oder Arzt werden
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