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1. Heimatskunde des Herzogtums Braunschweig - S. 36

1891 - Osterwieck/Harz : Zickfeldt
— 36 d. Die Laudes-Eiseubahu berührt die Stationen: Braun- schweig, Thiede, Salder, Lichtenberg, Derneburg, Bockenem, Bornum, Seesen. e. Die Hannoversche Bahn berührt die Statioueu: Braun- schweig, Vechelde, Peine, Lehrte, Hannover. t. Die Magdeburger Bahn berührt die Stationen: Braun- schweig, Weddel, Schandelah, Bornum, Königslutter, Frellstedt, Helmstedt, Eilsleben, Magdeburg. 3. Telegraphen-Leitungen sind fast überall den Eisenbahnlinien entlang angelegt. In das Telegraphennetz sind auch Fernsprecher (Telephone) hineingezogen. 4. Die Post ist Reichsanstalt. Für das Herzogtum Braunschweig ist eine Ober-Post-Direktion mit dem Sitze in der Stadt Brauuschweig eingesetzt. § 5. Gerichtsverfassung. Der Rechtspflege des Herzogtums Braunschweig dienen: 1. 24 Amtsgerichte ht deu Ämtern. Deu Amtsgerichten stehen Einzelrichter vor, welche, auch wenn das Gericht mit mehreren Richtern (Amtsrichter, Oberamtsrichter) besetzt ist, jeder für sich ent- scheiden. Die Amtsgerichte sind im allgemeinen zuständig in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, soweit es sich um vermögensrechtliche Ansprüche von 1 bis 300 Mark handelt. Mit den Amtsgerichten sind verbunden: 2. Die Schöffengerichte. Die Schöffengerichte setzen sich zusam- men aus einem Amtsrichter, als Vorsitzendem, und zwei Schöffen. Die Schöffengerichte verhandeln über leichtere Strafsachen. 3. Das Fandgericht zu Braunschweig bildet die zweite Gerichtsinstanz. Das Landgericht setzt sich zusammen aus 3 Land- richtern. Das Landgericht ist zuständig für alle bürgerlichen Rechts- streitigkeiten, welche nicht vor die Amtsgerichte gehören. Mit dem Landgerichte ist verbuudeu: 4. Das Schwurgericht zu Braun schweig. Das Schwurgericht besteht aus dem mit drei Richtern besetzten Gerichtshofe und der Geschworenenbank, welche mit 12 Geschworenen besetzt ist. Das Schwur- gericht erkennt über schwerere Verbrechen. 5. Das Oberlandesgericht zu Braunschweig. Der Senat des Oberlandesgerichts ist mit 5 Richtern besetzt. Das Oberlandesgericht entscheidet über Bernfungen und Beschwerden gegen Erkenntnisse des Landgerichts. 6. Das Reichsgericht zu Leipzig ist die höchste Gerichts- behörde für ganz Deutschland.
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