1891 -
Osterwieck/Harz
: Zickfeldt
- Autor: Langheim, Rudolf
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrer- und Schülerbuch
- Schultypen (WdK): Niedere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 1 – Primarstufe, Klassen 1 – 4/6
- Regionen (OPAC): Braunschweig
- Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde, Braunschweig
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): koedukativ
- Konfession (WdK): offen für alle
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d. Die Laudes-Eiseubahu berührt die Stationen: Braun-
schweig, Thiede, Salder, Lichtenberg, Derneburg, Bockenem,
Bornum, Seesen.
e. Die Hannoversche Bahn berührt die Statioueu: Braun-
schweig, Vechelde, Peine, Lehrte, Hannover.
t. Die Magdeburger Bahn berührt die Stationen: Braun-
schweig, Weddel, Schandelah, Bornum, Königslutter, Frellstedt,
Helmstedt, Eilsleben, Magdeburg.
3. Telegraphen-Leitungen sind fast überall den Eisenbahnlinien
entlang angelegt. In das Telegraphennetz sind auch Fernsprecher
(Telephone) hineingezogen.
4. Die Post ist Reichsanstalt. Für das Herzogtum Braunschweig
ist eine Ober-Post-Direktion mit dem Sitze in der Stadt Brauuschweig
eingesetzt.
§ 5. Gerichtsverfassung.
Der Rechtspflege des Herzogtums Braunschweig dienen:
1. 24 Amtsgerichte ht deu Ämtern. Deu Amtsgerichten
stehen Einzelrichter vor, welche, auch wenn das Gericht mit mehreren
Richtern (Amtsrichter, Oberamtsrichter) besetzt ist, jeder für sich ent-
scheiden. Die Amtsgerichte sind im allgemeinen zuständig in bürgerlichen
Rechtsstreitigkeiten, soweit es sich um vermögensrechtliche Ansprüche von
1 bis 300 Mark handelt. Mit den Amtsgerichten sind verbunden:
2. Die Schöffengerichte. Die Schöffengerichte setzen sich zusam-
men aus einem Amtsrichter, als Vorsitzendem, und zwei Schöffen. Die
Schöffengerichte verhandeln über leichtere Strafsachen.
3. Das Fandgericht zu Braunschweig bildet die zweite
Gerichtsinstanz. Das Landgericht setzt sich zusammen aus 3 Land-
richtern. Das Landgericht ist zuständig für alle bürgerlichen Rechts-
streitigkeiten, welche nicht vor die Amtsgerichte gehören. Mit dem
Landgerichte ist verbuudeu:
4. Das Schwurgericht zu Braun schweig. Das Schwurgericht
besteht aus dem mit drei Richtern besetzten Gerichtshofe und der
Geschworenenbank, welche mit 12 Geschworenen besetzt ist. Das Schwur-
gericht erkennt über schwerere Verbrechen.
5. Das Oberlandesgericht zu Braunschweig. Der Senat
des Oberlandesgerichts ist mit 5 Richtern besetzt. Das Oberlandesgericht
entscheidet über Bernfungen und Beschwerden gegen Erkenntnisse des
Landgerichts.
6. Das Reichsgericht zu Leipzig ist die höchste Gerichts-
behörde für ganz Deutschland.