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1. Geschichte des Altertums - S. IV

1899 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
rv Vorwort. so entspricht das der mehrfach bemerkten Thatsache, dafs nach den gegenwärtig geltenden preufsischen Lehrplänen die Aufgabe der Obertertia etwas zu klein ist. Wollte man deshalb der bran-denburgischen Yorgeschichte oder der preufsischen Provinzialgeschichte eine gröfsere Ausführlichkeit geben als hier geschehen ist, so würden m. E. sowohl wissenschaftliche wie didaktische Gründe ein solches Verfahren verbieten. Da dieser mittlere Kursus auf das Hilfsbuch für die Oberstufe vorbereiten soll, so stimmt die Gliederung des Lehrstoffes in beiden Büchern in den Grundzügen im allgemeinen überein; die Abweichungen ergeben sich aus leicht verständlichen didaktischen Rücksichten. So, wenn die Periode der römischen Revolutionen (133 — 31) in dem Quartabuche in die Abschnitte „Zeitalter der Gracchen, des Marius und Sulla, des Pompejus, des Cäsar, des Octavian“ zerfällt, während das Buch der Obersekunda zwei durch das Jahr 78 getrennte Abschnitte unterscheidet; den inneren Gegensatz dieser beiden Zeiträume können Quartaner nicht, sollen aber Obersekundaner fassen. Ohne Bedenken durfte hier auch die orientalische Geschichte in die griechische vor das Jahr 500 eingeschoben werden, wie es die Lehrpläne ja ausdrücklich vorschreiben; auf der oberen Stufe wäre dieses Verfahren unwissenschaftlich. Ich hoffe, man wird nicht nur keinen Anstofs nehmen, sondern es ausdrücklich billigen, dafs ich dem Quartaner den Namen Pisistratus, dem Sekundaner Peisistratos, dem Tertianer Chlodwig, dem Primaner Chlodowech biete; meine Absicht dürfte verständlich sein. Dafs jedoch die Notwendigkeit vorlag, die Gliederung zu vereinfachen, ist ohne weiteres klar. So wurden auch die den wesentlichen Inhalt der Entwickelung bezeichnenden Überschriften der Perioden fortgelassen; dergleichen Dinge gehören nicht in die Mittelklassen. Wohl aber ist schon auf dieser Stufe dafür Sorge zu tragen, dafs die allerwichtigsten, dem Gebiete des Rechts, der Volkswirtschaft und der politischen Geschichte angehörigen technischen Begriffe dem Schüler einigermafsen nahe gebracht werden. Der Unterricht in den Oberklassen rückt nicht von der Stelle, wenn Dinge wje Strafrecht und bürgerliches Recht, Reichsstände und Land-
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