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1. Geschichte des Altertums - S. 12

1899 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
12 Griechische Geschichte. I5* 3. Begründung der spartanischen Hegemonie. Nachdem die dorischen Spartiaten sich zu Herren von Lako-nien gemacht hatten, gerieten sie in Kampf mit dem gleichfalls dorischen Staate (§ 10) Messenien. Im ersten messenischen Kriege (im 8. Jahrhundert) kämpften die Messenier unter ihrem Könige Aristodömos und verteidigten vergeblich die Bergfeste Ithöme; im zweiten (im 7. Jahrhundert) fochten sie unter dem sagenberühmten Yolkshelden Aristömenes. Nach dem Falle der Bergfestung Ira wurde Messenien unterworfen und die Bewohner zum großen Teil zu Heloten gemacht. Nun überwanden die Spartaner auch Arkadien und Argos und gewannen so die Vorherrschaft im Peloponnes: die meisten peloponnesischen Staaten wurden zum peioponnesischen Bunde unter Spartas Führung vereinigt (um 550). Damit war aber Sparta zugleich der mächtigste Staat Griechenlands überhaupt geworden: es hatte die Hegemonie (d. h. Führung) der Griechen erlangt. Iy. Athen Ms zum Jahre 500. 16. 1. Die Landschaft Attika und ihre Bevölkerung. a) Attika ist ein mit seiner Spitze, dem Vorgebirge Sünium, nach Süden gerichtetes Dreieck, das von Böotien durch den Kithäron getrennt wird. Das Land ist ganz von Gebirgen erfüllt; den südlichsten Teil der Halbinsel nimmt das silberreiche laurische Gebirge ein. Für Ebenen bleibt nur wenig Raum; in einer solchen lag die Hauptstadt Athen — ihr vortrefflicher Hafen war der Piräus —, andere kleine Ebenen sind die von Eleusis und Marathon. Dem Piräus gegenüber liegt die Insel Salamis. Der steinige Boden gestattete wenig Getreidebau. Dagegen gedieh trefflich die Weinrebe und der Ölbaum, der heilige Baum der Athene, der Schutzgöttin des Landes. So waren die Bewohner auf Fischfang, Schiffahrt und Seehandel angewiesen. b) Die Bevölkerung des Landes zerfiel in drei Gruppen: 1. die ionischen Vollbürger; 2. die Metöken, Fremde, welche sich in Attika, um Handel und Gewerbe zu treiben, niedergelassen hatten, eine Steuer dafür zahlten und im übrigen frei waren;
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