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1. Wirtschaftsgeographie und Wirtschaftskunde der außerdeutschen Länder - S. 12

1908 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
12 I. Teil. B. Der Mensch. Ii. Die Vertcbiedenartigheit der wirtschaftlichen Befähigung des Cßenfchen. Wie die Menschen in ihren Körpermerkmalen verschieden sind, so ist auch ihre Befähigung zu wirtschaften eine ungleichartige. Ebenso wie wir die Ver- fchiedenartigkeit der Naturausstattung berücksichtigen, so müssen wir daher auch die Größe und Art der wirtschaftlichen Befähigung der Bewohner eines bestimmten Erdstückes in unsere Betrachtung ziehen, wenn wir ein wirkliches Verständnis und zutreffendes Urteil von dem wirtschaftlichen Zustand desselben gewinnen wollen. Die wirtschaftliche Befähigung eines Volkes ist aber von verschiedenen Elementen des Kulturlebens abhängig, im wesentlichen von seinem Charakter, seiner Bildung, seinen rechtlichen und politischen Verhält- nissen. Es ist von großer wirtschaftlicher Bedeutung, ob ein Volk Arbeitslust besitzt oder träge ist; ob es mutig ist im Kamps mit Menschen und Tieren,, oder seig und ängstlich; ob es beharrlich an der Überwindung der Natur- Verhältnisse arbeitet, oder sich kraftlos den Naturgewalten unterwirft. Nicht minder wichtig ist es, ob es einen Blick sür die Vor- und Nachteile seines Wohnraumes hat; ob es sich Kenntnisse aneignet, die es im Wirtschaftsleben verwerten kann, oder unwissend den Kampf ums Dasein aufnehmen muß; ob es sein Wissen über Länder und Völker, deren Sprachen und Sitten, deren Produkte und Bedürfnisse eifrig bereichert oder nur die eigenen Verhältnisse und die der nächsten Umgebung in den Kreis feiner Betrachtung zieht; ob es danach strebt, die Natur und ihre Gesetze zu erforschen, um sich ihrer immer mehr zu bedienen und zu ihrer Beherrschung zu gelangen, oder ob es noch gleichgültig und unwissend der Natur gegenübersteht. Ein Land, das mit Sorgfalt und den Fortschritten der Kultur entsprechend, die rechtlichen Verhältnisse nach innen und außen geregelt hat, steht angesehenem und sicherer im wirtschaftlichen Kampfe als ein solches, in dem Produktion, Handel und Verkehr unsicheren oder rückständigen gesetzlichen Zuständen begegnen. Ebenso steht die Wirtschaft eines in politischer Hinsicht gefestigten Volkes aus ungleich sichereren Füßen, als die eines Volkes, dessen politische Unreife noch in fortwährenden Staatsumwälzungen zum Ausdruck kommt. Aber sowohl die rechtliche als auch politische Lage eines Volkes steht in engem Zusammenhangs mit seinem Charakter, der jedoch wieder durch fortschreitende Bildung um- gewandelt und veredelt werden kann. Wie ist es aber möglich, bei der großen Verschiedenartigkeit der Menschen in den genannten Fragen über ihre wirtschaftliche Stellung einen zusammen- fassenden Überblick zu erhalten? Das geschieht am besten durch Einreihung der Völker in Wirtschaftsstufen. Je besser es einem Volke gelungen ist, unter Zuhilsenahme aller wirtschaftlichen Kräfte sich die Natur dienstbar zu machen, oder sich von der durch ungünstige Naturverhältnisse erzwungenen Beschränkung in der Bedürfnisbefriedigung zu befreien, um so höher ist die Wirschastsstufe^ die das Volk erklommen hat. Die Befreiung vom Naturzwange ist der beste Maßstab sür die Einteilung der Menschheit in Wirtschaftsstufen.
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