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1. Erdkunde - S. 68

1900 - Freiburg im Breisgau : Herder
68 Technische Hochschulen sind in Aachen. Berlin, Danzig, Hannover, München, Dresden, Stuttgart, Karlsruhe, Darmstadt und Braunschweig. e) Das im Jahre 1871 gegründete Deutsche Reich ist ein Bund von 2 5 Staaten, zu denen noch ein Reichsland kommt. An der Spitze steht der jeweilige König von Preußeu, der den Titel „Deutscher Kaiser" führt. Er vertritt das Reich völkerrechtlich, hat im Namen des Reiches Krieg zu erklären und Frieden zu schließen und führt den Oberbefehl über das Landheer und die Kriegsflotte. Die Gesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundesrat und den Reichstag. Der Bundesrat besteht aus den Bevollmächtigten der einzelnen Regierungen, die im ganzen 58 Stimmen führen; der Vorsitz steht Prenßen zu. das ihn durch den Reichskanzler ausübt. Den Reichstag bilden 397 Vertreter des Volkes, die in direkter Wahl auf fünf Jahre gewählt werden. Die Gesetze des Reiches gehen denen der Einzelstaaten vor. Jeder Bundesstaat hat selbständige V e r f a s s u u g und eigene Regierung; doch unterliegen alle wichtigen gemeinsamen Angelegen- heiten der Reichsgewalt — vor allem das Heerwesen und die Kriegsmarine, die Vertretung des Reiches nach außen, die Zölle, die Rechtspflege und das Post- und Telegraphenwesen (außer in Bayern und Württemberg). f) Kolonien. Seit dem Jahre 1884 besitzt das Deutsche Reich in Afrika: 1. Togo, 2. Kamerun, 3. Deutsch-Südwestafrika (siehe S. 203) und 4. Dentsch-Ostafrika (S. 206); in der Süd- see: 5. Kaiser-Wilhelms-Land mit dem Bismarck-Archipel und den deutschen Salomonsinseln und 6. die Marschallinseln (S. 249). Dazu kamen 1898 in China 7. die Bucht von Kiautschou (S. 175) und 1899 durch Kauf von Spanien in der Süd see 8. die Marianen, Karolinen und Palau-Jnseln (S. 250).
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