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1900 -
Freiburg im Breisgau
: Herder
- Autor: Bumüller, Johannes, Schuster, Ignaz
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
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die Erzeugnisse des eigenen Gewerbefleißes überwiegend ausgeführt
werden, müssen Lebensmittel (Getreide) und die Rohstoffe der Industrie
eingeführt werden. Durch die Gotthardbahn ist die Schweiz
nunmehr die Vermittlerin des Handels zwischen Deutschland, Italien
und dem Oriente geworden. Schöne Heerstraßen und ein reiches
Netz von Eisenbahnen durchziehen das Land, kühn die vielen Hinder-
nisse des gebirgigen Bodens überwindend.
V. a) Die Schweiz zählt bei einem Flächeninhalte von 41000 qkm
über 3 Mill. Eiuwohner; somit treffen auf 1 qkm durch-
schnittlich 75 Menschen. Naturgemäß siud die Hochalpengebiete sehr
dünn bevölkert; die Jndustriebezirke dagegen gehören zu den stärkst-
bewohnten Gegenden Europas.
b) Der Abstammung nach zeigt die Bevölkerung große Ver-
schiedenheit; doch überwiegen die Deutschen, welche den Norden,
Osten und die Mitte des Landes bewohnen, weit an Zahl, indem
sie mehr als 7/io aller Einwohner ausmachen. Über 2/10 sind
französisch (im Westen). Der Rest verteilt sich auf die Italiener
(im Süden) und etwa 40 000 Rätoromanen (im Kauton Grau-
bünden).
c) Der Religion nach sind fast 3/5 der Schweizer prote-
stantisch, über 2/ö katholisch. Während das Alpenland vorzugsweise
katholisch blieb, verbreitete sich die Reformation besonders auf der
Ebene und im Jura.
ä) Für geistige Bildung ist in der Schweiz durch zahl-
reiche Volks- und viele Mittelschulen trefflich gesorgt. An Hoch-
schulen besitzt das Land sechs Universitäten und eine technische
Hochschule.
e) Die Schweiz ist eiu Bundesstaat — die „Schweize-
rische Eidgenossenschaft" — von 22, richtiger 25 Kan-
tonen, da Basel, Appenzell und Unterwalden je zwei Halbkantone
bilden. Jeder Kanton hat seine eigene Verfassung. Die gemein-
samen Angelegenheiten werden durch die Bundesversammlung und
den Bundesrat besorgt. Die Bundesversammlung, welche ans
dem National rat (den Vertretern des Volkes) und dem Stände-