Anfrage in Hauptansicht öffnen
Dokumente für Auswahl
Sortiert nach:
Relevanz zur Anfrage
1892 -
Halle a.S.
: Buchh. des Waisenhauses
- Autor: Brettschneider, Harry
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schulbuchtyp (WdK): Hilfsbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schulformen (OPAC): Höhere Lehranstalt
- Inhalt Raum/Thema: Griechische Antike, Römische Antike
- Inhalt: Zeit: Antike
- Geschlecht (WdK): Jungen
I. Bis zum Sturze der etruskischen Macht und zur Ausgleichung der Stände inkom. 67
und Plebejer erhalten Gesetzeskraft.1 Die com. trib. unterscheiden
sich also von den com. centur. nur durch ihren demokratischeren
Abstimmungsmodus. 2. Jeder Magistrat, auch der Dictator, ist
an die Provocation gebunden. 3. Das Tribunat wird wiederher-
gestellt, den Tribunen und Ädilen die Sacrosanctität gewährleistet.
Auch erhielten die Tribunen das Recht den Senatssitzungen zu-
hörend beizuwohnen.
c) Bis zum Ausgleich der Stände (366 bezw. 300).
a) Nun durften die Plebejer hoffen, weitergehende Ansprüche
befriedigt zu sehen. 445 brachte der Tribun C. Canuleius den
Antrag durch, dafs eine rechtsgültige Ehe zwischen Angehörigen
der beiden Stände geschlossen werden könne. Damit war die
gesellschaftliche Gleichstellung der Stände erfolgt. Ferner wurde
erreicht, dafs statt der Consuln Consulartribunen (tribuni militares
consulari potestate an Zahl 3, 4, auch 6) gewählt werden dürften, —
was jedes Jahr der Senat zu bestimmen haben sollte, — und dafs
zu diesem Amte auch Plebejer wählbar sein sollten (thatsächlich
jedoch wurden bis 400 nur Patricier gewählt). Infolge dieses
Zugeständnisses wurde bald darauf (wohl 435) vom Consulat ein
neues Amt, das der 2 Censoren (Schätzer), abgezweigt und den
Patriciern Vorbehalten. Sie wurden alle 5 Jahre auf die Zeit von
iv2 Jahren gewählt; sie hatten die Bürger nach ihrem Vermögen
(ex censu) in die 5 Klassen zu verteilen, die Senats- (lectio senatus)
und Ritterlisten aufzustellen; hatten später auch das gesamte Budget
zu entwerfen, erhielten die Aufsicht über die Sitten und hatten
in dieser Eigenschaft die Befugnis Ehrenstrafen zu verhängen
(notae censoriae; senatu movere, tribu movere). 421 erlangten
die Plebejer den Zutritt zur Quästur. Mit welchem Widerstreben
die Patricier sich alle Zugeständnisse abringen liefsen und welchen
kleinlich-boshaften und tückischen Charakter ihre Politik trug,
1) Dies ist wahrscheinlich der Inhalt des Gesetzes. Übrigens müssen
schon vor dem Decemvirat die Plebiscite der plebejischen Sonderversammlungen
bedingte Gesetzeskraft erlangt haben, vielleicht in dem Falle, wenn der Senat
den betr. Anträgen vorher zugestimmt hatte; unbedingte Gesetzeskraft bekommen
sie seit ca. 287 (lex Hortensia). Daraus ergiebt sich der bedeutende Einflufs,
den seitdem die Tribunen auf die Gesetzgebung erhalten.