Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Europa - S. 281

1879 - Gütersloh [u.a.] : Bertelsmann
F. Mitteleuropa. Die Schweiz. burger noch mehrmals, sie und ihre Bundesgenossen, die sich z. Th. von den Habsburgeru frei gemacht hallen, zu unterwerfen. Aber die Schweizer ver- theidigleu Jich damals ebenso glänzend wie später gegen Karl den Kühnen. Inzwischen waren Luzeru (1332), Zürich, Glarus, Beru, Zug (1351 — 53) dem Bunde der Eidgenossen beigetreten; alle zusammen bildeten die 8 alten Orte. Gegen Ende des Mittelalters traten noch Freiburg und Solothuru, Basel und Schaffhausen, znletzl Appenzell hinzu (13 Orte). Allmählich löste sich diese Eidgenossenschaft von Deutschland los; lhat- sächlich wnrde ihre Unabhängigkeit erst im Westfälischen Frieden 1648 anerkannt. Die Reformation war namentlich durch Zwiugli und Calviu ausgebreitet. Die französische Revolution zwang die Schweizer unter heftigen Kämpfen, eine Helvetische Republik zu gründen (1798). Da diese nicht gedieh, wurden die Verhältnisse von Napoleon I. 1803 durch die M edi atious a cte neu geordnet n). Danach umfaßte die Schweiz nun I9cantone, indem zu den 13 älteren noch theils früher unterthänige Gebiete (Aargau, Thurgau, Tefsiu und Waadt^), letztere beide früher im Besitz von Uri bez. Bern), theils zugewandte (d. h. verbündete) Gebiete (St. Gallen und Graubünden, hinzutrateu. Drei andere zugewandte Gebiete (Geuf, Wallis, Neuenbürg) behielt Frankreich für sich; sie kamen aber im Wiener Frieden (1815) an die Schweiz. Sonach gab es 22 Cantone. Drei derselben wurden aber noch wieder in 2 Halbcantone mit selbständiger Verwaltung geschieden, Basel in Baselstadt und Baselland, Appenzell in Anßer-Rhoden und Inner- Rhoden, Unterwalden in Ob demwald und Nid dem Wald. Daher besteht die Schweiz jetzt aus 25 Cantouen. Diese, 1815 uur zu einem lockern Staatenbunde geeinigt, der eine gemeinsame Tagsatzung (Bundesversammlung) hatte, bilden seit 1848 einen festen republikanischen Bundesstaat. An der Spitze des Bundes die Bundesversammlung, bestehend aus einem Nationalrath, der gewählt wird (1 Mitglied auf 20 000; jetzt 135 Mitglieder) und ein Ständerath, zu dem jeder Ganzcanton je 2 Mitglieder sendet (also 44 Mitglieder 13). Die vollziehende Gewalt bei einem Bundes- rath (7 Mitglieder). Sitz der Bundesbehörden Bern. Die einzelnen Cantone sind demokratische Republiken, 6 darunter reine Demokratien, in denen die ganze versammelte Gemeinde unmittelbar die oberste Gewalt ausübt^). Alle andern Cantone Repräsentativ-Demokratien; ") Diese Neuordnung im Ganzen glücklich.' veraltete schlechte Zustände dadurch be- seitigt, bessere neue befestigt. Dadurch die Schweiz noch mehr zur Sympathie mit Frankreich hinüber und von Deutschland ab gezogen, dem sie später z. Th. selbst feiud- selig entgegen getreten ist. Erst in neuerer Zeit ist darin eine Aenderung eingetreten. 12) Unter ihnen waren einige gemeine Herrschaften (d. h. gemeinsame Be- sitzungen). is) Die Bund e sv e r s amml nn g hat namentlich über Krieg und Frieden, Bünd^ nifst und Verträge zu entscheiden. Dem Volke steht es jedoch zu, wenn ihm das Re- serendum (eine Vorlage) über die beschlossenen Gesetze vorgelegt ist, dieselben zu ver- werfen. Die Ordnung also sehr demokratisch. 14) Dies sind Uri, Glarns^und je die zwei Appenzell und Unterwalden. Hier hat sich also die älteste Staatsordnung der germanischen Stämme, durch die schwer zugänglichen Berge geschützt, inmitten des modernen Lebens in Kraft erhalten. In Appenzell erscheint sogar die Landesgemeinde, wenn sie sich versammelt, noch be- waffnet.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer