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1. Europa - S. 308

1879 - Gütersloh [u.a.] : Bertelsmann
308 Zweites Buch. Europa. einen Staat darstellte. Doch hatten sie einen, freilich nur mäßigen, National- sinn. Ein deutsches Reich existierte erst seit den Theilungen von Verdnn und Mersen (870.) In ihm kamen beim Ausgange der Karolinger wieder die herzoglichen Gewalten empor. Eswar ein Wahlkönigreich, in dem sich aber fast immer das Königthum aus deu Nächstberechtigten vererbte 18). Durch Otto d. Gr. wurde das Königreich Italien (951) und das von Karld. Gr. 800 erneuerte römische Kai serthum mit dem deutschen Reiche verbunden. Es hieß nun das „Heilige Römische Reich deutscher Nation." Der Kaiser galt für den obersten Schutzherrn der Kirche (advocatus ecclesiae; er hatte als solcher eine Art priesterlicher Würde) und für dae Oberhaupt der weltlichen Fürsten. 1032 wurde das Königreich Arelats (Burgund) hinzugefügt, das aber gleich Italien seit dem 14. Jahrhundert allmählich vom Reiche abkam. Lehnshoheit übten die Kaiser auch längere Zeit über Polen und Dänemark, kürzere Zeit über Ungarn aus 19). Innerlich wurde aber später das Kaifer-Königthum immer schwächer, theils weil das mit dem Kaiserthum ringende Papstthum als oberste Spitze der Christenheit erschien, theils weil bei der Sitte des Mittelalters, geleistete Dienste durch Reichsgüter, Würdeu und Freiheiten zu belohnen, die erblich und ständig wurden, die besonderen Gewalten der Fürsten, zuletzt auch die der Städte, immer mehr emporkamen. Das Geschlecht der Hohen- staufen, aus dem die glänzendsten Kaiser hervorgingen, wurde gestürzt, und das Interregnum (1254 — 73) folgte. Die späteren Könige und Kaiser besaßen nur noch einen Schatten der früheren Macht 20), während sich das Reich in immer mehr einzelne Gebiete auslöste. Trotzdem rettete das deutsche Volk, wenn auch mit Verlusten, die Hauptmasse des Reichsbestandes, und blieb eine Nation. Die Kaiser haben dazu nicht viel beigetragen, da sie mehr auf Sicherstellung ihrer Hausmacht als auf Einiguug des Reichs bedacht waren. Seit 1438 herrschten fortwährend Habsburger. Auch erfolgten bedeutsame Versuche der kräftigeren Ordnung deutscher Angelegenheiten. Durch die Goldene Bulle (1356) wurde das Kaiserthum förmlich als Wahlreich hingestellt. Wähler sollten die 7 Kurfürsten (-Wahl- fürsten) sein, die Erzbischöse von Mainz, Trier, Eöln, der König von Böhmen, der Herzog von Sachsen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Markgraf von Branden- bürg, die zugleich die Erzämter bekleideten, wie z. B. der Erzbischof von Mainz Reichserzkanzler war. Später wurde die kurfürstliche Würde auch noch an Baiern (1623) und Hannover (1692) übertragen. Einige Versuche der Einigung erfolgten 1495. Es wurde ein Reichs- kammergericht als oberster Gerichtshof eingesetzt, dem die einzelnen Kreise des Deutschen Reichs unterworfen sein sollten. Als solche wurden 1512 fest- gesetzt: der österreichische, bairische, schwäbische, fränkische, oberrheinische, kur- (nieder-) rheinische, burgundische, westfälische, ober- und niedersächsische. Böhmen, 18) Die Versuche, die oberste Würde erblich zu machen, scheiterten. 19) 2luch Richard Löwenherz von England bekannte sich als Lehnsmann des Kaisers. Heinrich Vi. erwarb Neapel und Sicilien und belehnte verschiedene orieu- talische Herrscher; Friedrich Ii. war gar König von Jerusalem. 2°) Sie verloren auch dadurch an Macht, daß sie bei ihrer Wahl immer Wahl« capitulatiouen eingehen mußten.
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