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1. Die Heimatkunde als Grundlage für den Unterricht in den Realien auf allen Klassenstufen - S. 102

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 102 — wehren durch ihre Tätigkeit viel Unheil und Gefahren ab und schützen im Auftrag der Obrigkeit das Recht; sie gehören daher zum Wehr- stände. Der Stadtbaurat und die ihm unterstellten städtischen Beamten (Bauinspektoren und Architekten, Bauzeichner usw.) beaufsichtigen die Neubauten der Stadt (Wohnhäuser, Straßen, Brücken, Schleusen usw.), lassen die öffentlichen städtischen Gebäude, wie Rathaus, Schulen, Krankenhaus und Anlagen, wie Wasserleitung, Talsperren usw. aus- führen. Eine Baudeputation beratet die notwendigen Bauten in der Stadt. Die Wasferleitung führt bis in die obersten Stockwerke der Häuser gutes Wasser. Ein Stadtrat hat die Schulangelegenheiten zu leiten. Bei der Ausübung seiner Berufstätigkeit unterstützt ihn der Schulausschuß, bestehend aus einigen Stadträten, Schuldirektoren, Stadtverordneten und einem Geistlichen. Auch die Besserungsanstalt, das Waisenhaus, Johanneum und andere Bildungsanstalten stehen unter Aufsicht der städtischen Obrigkeit. Andere Stadträte haben das Armen-, Steuer- und Beleuchtungswesen, die Stadtbibliothek, Sparkasse, Krankenkassen zu verwalten. Die Sparkasse ist für die Stadtbewohner, die sich Geld gespart haben und für das Verborgen desselben Zinsen erhalten möchten. Uber das eingelegte Geld erhält der Einzahler ein Sparkassenbuch, in welchem die eingezahlte Summe eingeschrieben ist. Alljährlich wird auch der Betrag an Zinsen vom Kapitale in das Sparkassenbuch ein- getragen. Für Arbeiter, die in Fabriken und anderen Werkstätten um Lohn arbeiten, besteht für den Fall der Erkrankung die Ortskrankenkasse, d. i. eine Krankenversicherung. Wenn ein versicherter Arbeiter erkrankt, hat er Arzt, Apotheke usw. frei und erhält täglich ein bestimmtes Krankengeld als Unterstützung. Für diese Wohltat braucht der Ar- better wöchentlich nur wenige Pfennige als Steuer an die Orts- krankenkasse zu zahlen. Die Königliche Kreishauptmannschaft (die fünfte Sachsens) bildet einen Regierungsbezirk; es gehören dazu die Amtshauptmann- schaften Chemnitz, Annaberg, Flöha, Glauchau und Marienberg. Die Kreishauptmannschaften verwalten die Schul-, Polizei-, Handels- und Gewerbeangelegenheiten des Königreiches. Die Amts- und Landesgerichte verschaffen den Geschädigten Recht und bestrafen Diebe, Verbrecher usw. Militär. In der Kaserne an der Kasernenstraße liegt das 5. Infanterieregiment „Prinz Friedrich August" Nr. 104 und in den „Neuen Kasernen" am Zeisigwald das 15. Infanterieregiment Nr. 181. Hier weilt auch der Stab der 4. Division Nr. 40 und der 7. In- fanteriebrigade Nr. 88. An der Planitzstraße ist auch das Kasernement des 3. Ulanenregiments Nr. 21 „Kaiser Wilhelm Ii., König von
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