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1. Die Lande Braunschweig und Hannover - S. 111

1880 - Hannover : Klindworth
Die Bevölkerung des Landes. Iii Stelluug besaß, wurden ihm vom Kaiser größere Besitzungen zum Nießbrauchs verliehen, welche dieser aus den konfiszirten Gütern widerspenstiger Sachsen gebildet hatte. Diese Güter sind später in das Domanialgut der Herrengeschlechter im Lande übergegangen, welches später auf unsere Fürsten gekommen ist. Aus den Er- trägnissen dieser Güter konnte der Graf den Aufwand seines Amtes bestreiten, aber auch durch weitere Vergebung einzelner Theile sich eine anhängliche Dienstmannschast (die s. g. Ministerialen) ver- schaffen. Es lag in der Natur der Sache, daß Karl zu so wich- tigen Stellen nur Personen wählte, welche ohnehin schon im Gau begütert und angesehen waren. Es darf aber nicht vergessen wer- den, daß das Grasenamt im Gaue ursprünglich kein erbliches, sondern nur auf Lebenszeit dem Inhaber anvertrauet war; aber es war natürlich, daß es, wenn nur irgend möglich, vom Vater auf den Sohn forterbte. Damit aber die Grafen, fern vom wachenden Auge des Herrn, ihre Gewalt nicht mißbrauchten, setzte Karl über mehrere Gaue Sendgrafen, einen aus weltlichem, einen aus geistlichem Stande ein, die umherziehen und nachforschen mußten, ob auch überall alles nach dem Willen des Kaisers mit Recht und Ordnung zugehe. Denn, sobald das Volk einmal unter- warfen war, sorgte Karl mit dem Wohlwollen eines Vaters für sein Wohlergehen. Das Christenthum fand bei den Sachsen anfangs schweren Ein- gang, wie leicht zu ermessen ist, da es ihnen ja auf der Spitze des Schwertes dargeboten wurde. Dazu kam noch der Umstand, daß die Sachsen, Freie sowohl als Liten, welche bis dahin keinen Priester- stand gekannt hatten, nunmehr von allen ihren Einkünften den Zehnten an die Priester und die Kirche zahlen sollten. Das traf besonders die Liten sehr hart, die ja ohnehin schon mit Abgaben an ihre Herren belastet waren, und das ist vielleicht der hauptsächlichste Grund des Widerstandes, den das Volk gegen die Franken und das Christenthum leistete. — Das unterworfene Volk wurde in der Regel einer massenhaften Taufe unterzogen, indem man dasselbe in Schaaren in einen Fluß trieb, es zwang die Entsagungs- und Glaubens- forme! nachzusprechen*), und dann die heilige Handlung mit ihnen *) Wir besitzen noch heute das Sächsische Taufgelöbnist. Es lautet: Forsachistu diobole? ec forsacho diobole. end allum diobolgelde? end ec forsacho allum diobolgelde. end allum dioboles uuercum? end ec forsacho allum dioboles uuercum and
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