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1. Die Lande Braunschweig und Hannover - S. 121

1880 - Hannover : Klindworth
Die Bevölkerung des Landes. 121 gegeben. Das ist der Ansang einer besseren Zeit für unser Land- volk geworden. Von jeher war es Sitte gewesen, den väterlichen Hof nicht zu zertheilen; später verbot der Gutsherr solche Theilungen und der Landesherr hielt diese Bestimmung, wo sie zur Geltung durchge- drungen war, aufrecht. Es wird also der Hos nur auf einen Sohn, den s. g. Anerben, vererbt, die Töchter und übrigen Söhne müssen sich mit einer mäßigen Abfindung begnügen. In einzelnen Gegenden hat der Vater die Wahl unter den Söhnen, in den meisten solgt der älteste, in wenigen der jüngste Sohn. In den- jenigen Landestheilen jedoch, welche schon früher einmal Preu- ßisch gewesen sind, nämlich im Fürstenthume Ostfriesland und auf dem Eichsfelde ist das Eigenthum frei veräußerlich, und in ein- zelnen Landestheilen findet neben gebundenem Eigenthume sich sehr viel frei veräußerliches. So sind z. B. in den Fürstenthümern Göttingen und Grubenhagen von sämmtlichen Höfen und Stellen nur 40°/o gebunden; im Fürstenthume Lüneburg dagegen find etwa 95°/o untheilbar. Die Richtung unserer Zeit geht dahin, volle Freiheit, also auch Theilbarkeit des Grundbesitzes einzuführen. Sie wird nur dann mit Nutzen eingeführt werden können, wenn durch eine bessere Schulbildung, als sie bis jetzt den Landleuten meistens zu Theil wird, die Gefahren beseitigt werden, die durch unvernünftiges Theilen bis in die kleinsten Stücke hinunter der Bevölkerung drohen. So ist die Bevölkerung des Eichsfeldes durch solche unvernünftige Theilung sehr zahlreich geworden, indem jeder einzelne hoffte, mit seinem kleinen ererbten Antheile eine Familie ernähren zu können, aber auch so arm, dast ein großer Theil der- selben im Sommer auswandern muß, um durch Arbeiten aus den großen Gütern im Hildesheimischen und Magdeburgischen ein kärg- liches Brot zu verdienen. In den meisten Gegenden unseres Vater- landes ist indest die ganze Gesinnungsart der Bauern so ans Alt- hergebrachte gefesselt, und der Bauer so an seinem Hofe hangend und für dessen Erhaltung in ungeschwächter Größe und Wohlstand so besorgt, daß auch die zugestandene Freiheit der Theilung schwer- lich zu einer schädlichen Zersplitterung führen dürfte. Nicht im ganzen Lande ist indeß, wie sich zum Theil schon aus dem eben mitgetheilten Zahlenverhältnisse ergiebt, der Bauern- stand so in Verfall gerathen gewesen, wie wir es eben geschildert haben. In Ostfriesland, in den Marschen an der Elbe und Weser wurde die alte Freiheit aufrecht erhalten. In den letztgenannten Gegenden haben die Bewohner sich lange und gewaltig gegen die
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