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1. Die Lande Braunschweig und Hannover - S. 193

1880 - Hannover : Klindworth
Die neuere Zeit. 193 aufgenommen wurde. Man misstraute dem Antragsteller. Der Leiter der Preußischen Politik, Gras Bismarck, hatte mit den eigenen Stän- den Preußens bisher schwere, leidenschaftliche Kämpfe geführt, in denen es sich wesentlich um die Herbeischaffung von Mitteln für Star- kung und Vermehrung der Wehrkraft Preußens gehandelt hatte, und die Regierung hatte mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln gegen jeden in dieser Richtung sich geltend machenden Widerstand ange- kämpft. Man sah darin Zeichen einer ungemessenen Militärlieb- haberei, welcher die materiellen Kräfte des Landes geopfert werden sollten. Man glaubte eben, dass dies alles nicht Mittel, sondern Selbstzweck sein sollte, und meinte, für Deutschland erst die Freiheit fordern zu müssen, weil sich dann die Einheit von selbst machen werde. — Der Bundestag wählte eine Kommission zur Begutachtung des Antrages. Für König Georg V aber scheint der Preußische Antrag die Folge gehabt zu haben, dass er nunmehr sich eng an Oesterreich mit der ganzen Kraft anschloß, welche die Erkenntniss eines lange ge- hegten Jrrthumes gewährt. Er hatte wohl nie erwartet, das Wort „Parlament" aus dem Munde eines Preußischen Ministers zu hören. Zu gleicher Zeit strengte Oesterreich am Hannöverschen Hofe alle Kräfte an, diesen zu sich hinüber zu ziehen, und scheint, wie aus man- cherlei Anzeichen hervorgeht, für den Fall eines Krieges mit Preußen dem Könige für seine aktive Hülfe mancherlei Versprechungen gemacht zu haben. — Als Gegengabe gegen den Preußischen Parlamentsan- trag legte Oesterreich gegen die früher mit Preußen getroffene Verab- redung die Schleswig-holsteinische Frage dem Bunde zur Entscheidung vor und beries zugleich die Holsteinischen Stünde ein. Darauf ließ Preußen seine Truppen, die bisher nur in Schleswig gelegen hatten, in Holstein einrücken, um einen Zusammentritt der Stände unmöglich zu machen, indem es zugleich am Bundestage erklärte, die Schleswig- holsteinische Frage nur mit einer Bundesgewalt verhandeln zu wollen, der eine parlamentarische Vertretung zur Seite stehe. In Folge da- von verließen die Oesterreicher das Herzogthum Holstein, welches nun ohne Widerstand von Preußen besetzt wurde, und die Oesterreichische Regierung verklagte am Bunde Preußen wegen gewaltthätiger Selbst- hülfe in Holstein und trug auf Mobilmachung der gefammten Bun- desarmee, die Preußischen Korps allein ausgenommen, an. Am 14. Juni 1866 nahm die Mehrheit der Bundesgenossen den Oester- reichischen Antrag in allen seinen wesentlichen Punkten an, worauf der Preußische Gesandte den Bund für gebrochen erklärte, weil die Bundesverfassung höchstens ein Exekutionsverfahren kenne, für welches bestimmte Regeln und Gesetze vorgeschrieben seien, keineswegs aber 13
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