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1. Hülfsbuch für den Unterricht in der Handels- und Verkehrsgeographie - S. 3

1900 - Lüneburg : Herold & Wahlstab
3 b) nach der Richtung seines Betriebes als: 1 ) Einfuhrhandel (Import), wenn er fremde Erzeugnisse zum Verbrauch ins Inland führt. 2) Ausfuhrhandel (Export), wenn er inländische Er- zeugnisse ins Ausland ausführt. 3) Zwischenhandel, wenn er sich damit befasst, die Erzeugnisse fremder Völker aufzukaufen und sie wieder nach fremden Ländern abzusetzen (Phönizier und Karthager, die Städterepubliken Genua und Venedig, Hamburg und Bremen). c) nach dem Verhalten der handeltreibenden Völker als: 1) Aktivhandel, d. h. Handel derjenigen Völker, welche für eigene Rechnung und auf eigenen Schiffen einheimische Waren ausführen und fremde Erzeug- nisse einführen. 2) Passivhandel, d. h. Handel derjenigen Völker, welche die Ein- und Ausfuhr der Waren fremden Kauf- leuten überlassen. d) nach der Menge der in den Handel gebrachten Waren als : 1) Grosshandel (Handel en gros), wenn der Waren- umsatz in grösseren Mengen erfolgt, und die Waren an Kleinhändler abgesetzt werden. 2) Kleinhandel (Handel en détail), wenn der Waren- umsatz zwischen dem Kleinhändler und dem Kon- sumenten erfolgt. § 7. Der Warenumsatz wird erleichtert und gefördert durch : a) Messen und Märkte. Sie bezwecken eine Förderung des Zusammentreffens von Käufern und Verkäufern an bestimmten Orten und zu regelmässig wieder- kehrenden Zeiten. Man unterscheiet : 1) Wochenmärkte. Sie dienen hauptsächlich dem Um- sätze von Lebensmitteln (landwirtschaftlichen Pro- dukten). 2) Jahrmärkte (Krammärkte). Sie haben vorwiegend Erzeugnisse der Industrie zum Gegenstande des Handels. 1*
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