1900 -
Lüneburg
: Herold & Wahlstab
- Autor: Günther, Hermann
- Hrsg.: ,
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrerbuch
- Schultypen (WdK): Fortbildungsschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Handelsschule, Kaufmännische Fortbildungsschule
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
7) Das Hypothekengeschäft (Gewährung von Darlehen
gegen Verpfändung von Immobilien [Gebäuden,
Grundstücken etc.]).
8) Das Lombardgeschäft (Verleihung von Kapital gegen
bewegliche Pfänder [Juwelen, Wertpapiere etc.]).
Nach dem Charakter der Eigentümer der Banken
unterscheidet man Staatsbanken und Privatbanken (meist
Aktiengesellschaften),
dj Versicherungen (Assekuranzen). Sie dienen zur
Milderung der Folgen, die durch Unfälle bei der Er-
zeugung, dem Transporte und der Aufbewahrung der
Waren entstehen (Versicherungen für Land- und
Wassertransport, Feuer- und Hagelversicherungen,
Lebens- und Unfallversicherungen etc.).
§ 8. Die Fürsorge des Staates, soweit sie den Handel be-
trifft, erstreckt sich auf mancherlei Angelegenheiten Von
besonderer Wichtigkeit ist :
a) die Regelung des Zollwesens. Zölle sind Abgaben,
welche an den Grenzen bei der Einfuhr, Durchfuhr
oder Ausfuhr der Waren erhoben werden (Einfuhrzölle,
Durchfuhr- oder Transitozölle und Ausfuhrzölle). Je
nach dem Zwecke ihrer Erhebung unterscheidet man :
1) Finanz- oder Steuerzölle, welche lediglich aus dem
Grunde erhoben werden, um dem Staate eine Ein-
nahme zu verschaffen. (So sind z. B. in Deutsch-
land alle Zölle auf Kolonialwaren, Südfrüchte und
fremde Weine reine Finanzzölle.).
2) Schutzzölle, welche den Zweck haben, die inländische
Produktion vor der Konkurrenz des Auslandes zu
schützen (z. B. hohe Einfuhrzölle auf ^ausländische
Fabrikate und hohe Ausfuhrzölle auf inländische
Rohstoffe).
Um die Übelstände, welche bei der Verzollung un-
vermeidlich sind, möglichst zu mindern, hat die Zoll-
behörde verschiedene Einrichtungen getroffen. Dahin
gehören ;