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1888 -
Freiburg im Breisgau
: Herder
- Autor: Bumüller, Johannes, Schuster, Ignaz
- Auflagennummer (WdK): 3
- Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
19
Meerengen (auch Meerstraßen, Kanäle re. genannt), das sind
schmale Meerstreifen, die zwei Meere verbinden u. s. w. —
Je zahlreicher und größer die Einschnitte des Meeres in ein
Festland sind, um so reicher ist die sogenannte „horizontale oder
Küsten-Gliederung" des letzteren, um so länger ist seine Küste, um
so größer wohl auch die Zahl und die Ausdehnung seiner Halb-
inseln und Inseln. Eine reiche Küstengliederung ist meist höchst
vorteilhaft für das betreffende Land. (Wie so?)
Meerwasser und „Süßwasser". Die fließenden und stehenden
Gewässer der Festländer.
Das Wasser der Oceane ist von bitter-salzigem Geschmacke und
ungenießbar. Unter je 100 Teilen enthält es nämlich mindestens
3*/2 Teile fester und luftförmiger Beimischungen. Höchst wahr-
scheinlich kommen in der „großen, heiligen Salzsee" Auflösungen
aller möglichen irdischen Stoffe vor. Am meisten aber macht sich
das Kochsalz geltend.
Im Unterschiede zum salzigen Wasser der Meere spricht man
vom „Süßwasser" der Länder. Dasselbe kommt aus den Wolken i,
sammelt sich in Quellen, Bächen, Flüssen und Strömen, wälzt
sich in diesen zum Meere oder ergießt sich mitten im Festlande in
mehr oder weniger große Becken (Seen). Es giebt auch Flüsse, die
im Sande verlaufen. Sie heißen Steyyenflüsse. Alle einem Strome
zufließenden Gewässer bilden mit diesem ein Stromsystem. Das Ge-
biet aber, welches seine fließenden Gewässer dem betreffenden Strome
zusendet, heißt Stromgebiet. Die Grenzen der Stromgebiete nennt
man Wasserscheiden. Die Vertiefung, worin der Strom seine Wasser
fortwälzt, wird Bett oder Thalweg genannt. Die Seitenwände
dieser Rinne heißen Ufer, die Neigung des Thalweges führt den
Namen Gefälle. Bei vollständig entwickelten Strömen spricht man
noch von einem „Ober-", „Mittel-" und „Unterlauf".
Es liegt auf der Hand, daß die fließenden Gewässer der Fest-
länder von unberechenbarer Bedeutung sind. Nächst der Gliederung der
* Vgl. S. 14.