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1. Illustrierte Geographie und Geschichte von Württemberg - S. 12

1901 - Stuttgart : Lung
— 12 — abzutreten, mit Freuden an. Nach mancherlei Beratungen kam es am 14. Dezember 1482 an dem wichtigen Münsinger Vertrag, in welchem beschlossen und durch beide Graseu, die Prälaten, Ritter und Abgeordneten der Städte und Ämter beschworen wurde, „daß beider Land und Leute aus alle Zeiten ein Land^ Regiment und Weseu ehrlich, löblich und wehrlich beieinander bleiben und stets durch den ältesten Herrn in der Familie regiert werden sotten." Die Hauptstadt des Laudes solle Stuttgart sein. Bon 1482—1495 regierte Eberhard über das wiedervereinigte Württemberg. Im ganzen deutscheu Reiche staud er in hohem An- sehen, besonders schätzte ihn Kaiser Maximilian sehr hoch. In vielen wichtigen Fragen erholte sich derselbe Rats bei Eberhard, auch ernannte er ihn zum Feldhauptmaun des 1488 gegründeten „schwäbischen Bundes", und endlich im Jahre 1495 erhob er ihn auf dem Reichs- tage zu Worms zum Dank für' seine kräftige Mitwirkung bei dein daselbst erfolgten Abschluß des ewigen Landfriedens (darnach dürfen deutsche Fürsten einander nicht mehr bekriegen; etwaige Streitigkeiten werden durch den Kaiser geschlichtet) zum Herzog und fein Land zum Herzogtum. („Der reichste Fürst". Gedicht von I. Kerner. Ev. Leseb. Ii Nr. 157 159). "gjvüc&ßl'ick auf die Krerfenzeit. (Ev. Leseb. It, Nr. 156.) Von den vier Volksklassen, Geistlichkeit, Adel, Bürger und Bauern, umfaßte die letztere die Mehrzahl der Bewohner des Landes. Doch nahm die Zahl der Freien immer mehr ab, die der Leibeigenen zu. Der Grundbesitz kam durch Überschuldung seiner Herren in die Hände des Adels und der Klostergeist- lichkeit. Die Leibeigenen seufzten unter der Last der Frondieuste und der Abgaben. Zur Zeit des Faustrechts war auch der freie Bürger rechtlos; später aber erlangte er das Recht, die großen Hofgüter zu teilen (wodurch Anbau und Bevölkerung des Landes befördert wurde) und an den landständischen Beratungen teilzunehmen. Die Zahl der Kirchen und Klöster nahm immer mehr zu. Die Geistlichkeit aber war größtenteils unwissend und in Unsittlichkeit verkommen; in den Klöstern besonders herrschte Schlemmerei und Zuchtlosigkeit. Die Verwaltung des Laudes Württemberg war damals sehr einfach. Der Graf ordnete unter dem Beistand einiger Räte und Geistlichen alles selbst; der Landrichter war der einzige höhere Beamte. Das Landgericht zu Cannstatt, welches später nach Stuttgart verlegt wurde, war die oberste Verwaltnngs- und Gerichts- behörde. Die Bezirks- und Gemeiudebeamten wurden ans den Bürgern und Adeligen gewählt, erhielten aber keinen Gehalt, was viele derselben für Bestechung zugänglich machte. Die Landeseinkünfte wurden von der „Landschreiberei" und den ihr untergebenen „Kellern" und „Kastnern" verrechnet und eingezogen; sie be- standen vorherrschend in Naturalabgaben, nämlich dem Zehnten von Getreide, Wein, Honig, Käse, Gartenfrüchten, Fischen und Wolle; die Geldabgaben fielen wenig ins Gewicht. Mit dem Ertrage des Kammerguts wurden die Kosten des gräflichen Hanshalts sowie noch ein Teil der Landesausgaben bestritten. Zum Kriegsdienst war jeder Waffenfähige bis zum 60. Lebensjahr verpflichtet. Die Ausrüstung hatte jeder selbst zu beschaffen. Mit der Einführung der Feuerwaffen verloren die Ritter an Bedentnng; leider machten viele derselben als Raubritter die Handelsstraßen unsicher. Im geselligen Leben artete die Fröh- lichkeit oft. in Ausgelassenheit aus. Gegen Trunk- und Spielfucht sowie gegen die Üppigkeit iu der Kleidung mußten Gesetze erlassen werden. Das Schulwesen lag damals noch sehr im argen. Volksschulen gab es zurzeit uoch nicht, dieselben wurden erst durch die Reformation ins Leben gerufen. Die erste „deutsche Schule" in Stuttgart wurde 1535 errichtet. Lateinschulen gab es in einigen Städten. Die Wissenschaften wurden nur iu den Klöstern gepflegt. Erst nach der Erfindung der Buchdruckerkunst (um 1449) wurde dies all-
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