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1. Kreis Darmstadt - S. 23

1913 - Gießen : Roth
Fabriken und vielen, im schönen Mühltal gelegenen Mühlen, hervorragende Gebäude sind die alte, einst befestigte evangelische Kirche, die neuen Schulhäuser und die dicht bei diesen gelegene, neu errichtete katholische Kapelle. Eberstadt hat etwa 7500 Einwohner. Die meisten davon sind evangelisch. Mit Darmstadt ist es auch durch eine zurzeit noch mit Dampf betriebene Straßenbahn verbunden, die dem- nächst in eine elektrische Bahn umgewandelt werden soll. Schone Spazierwege führen durch den Wald am Fuß der Ludwigshöhe her nach dem von Darmstädtern viel besuchten Dorf, das von der Modau durchflössen wird. Don Eberstadt steigen wir gerne hinauf zur alten Burg Hrankenstein. vor dem äußeren Burgtor steht eine große Linde, die manches erzählen könnte, wenn sie zu reden imstande wäre. Im Schloßhof ist eine kleine Kapelle mit Grabmälern, die früher in der Kirche zu Eberstadt waren. Von den Zinnen der Burg haben wir eine herrliche Rundsicht bis über Rhein und Main' auch Otzberg, Lichtenberg, Neunkircher höhe und Oelsberg erblicken wir von hier. Die Burg auf dem 394 m hohen Bergrücken wird schon im 13. Jahr- hundert erwähnt. Der damalige Besitzer Conrad 11. Reit} von Breu- berg gilt als Khnherr des jetzt noch blühenden Geschlechts der Frei- Herrn von Hrankenstein. Wohl bekannt ist auch unseren Kindern die Sage vom Lindwurmtöter Georg von Hranienstein, dessen Grabstein sich drunten in Nieder-Veerbach befindet. Er starb 1531. Es wird erzählt, er habe einen Lindwurm getötet, der die Gegend verheerte, aber seine Heldentat mit dem Tode büßen müssen, da das schwer verwundete Tier noch bei den letzten Zuckungen seinen Ueberwinder verletzte. Noch be- Kannter ist das Hrankensteiner Eselslehen. hatte in Darmstadt eine Frau ihren Mann geschlagen, so wurde sie vom ,,bösen hundert" (dem Gericht) dazu verurteilt, auf einem Esel durch die Straßen geführt zu werden. War der Mann ,,in einer offenen und ehrlichen Fehde" seinem Weib unterlegen, so hatte er selbst den Esel am Zaum zu leiten, sonst tat dies ein dafür gedungener Knecht. Die Ritter von Frankenstein mußten den Esel stellen,' es gehörte dies zu ihrer Lehenspflicht. Sie erhielten dafür eine jährliche Vergütung von 12 Malter Korn und 2 Gulden 12 Klbus. Die Strafe wurde im Jahre 1587 zum letzten Mal ausgeführt, von da ab, so wird berichtet, wurde es ,,der ehrsamen wohllöblichen Bürgerschaft zu Darmstadt überlassen, ihre übermütigen, stolzen, giftigen und bösen Weiber selbst in Zucht und Ordnung zu halten". Durch die. Grasen von Katzenelnbogen und später durch die Landgrafen von Hessen wurden die Ritter von Frankenstein immer mehr in ihrer Unabhängigkeit eingeschränkt. Sie zogen es daher 1662 vor, ihre Burg und die dazu gehörigen Dörfer an Hessen zu verkaufen. Die
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