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1. Anschauungsunterricht und Heimatkunde für das 1. - 4. Schuljahr mehrklassiger Schulen - S. 237

1899 - Leipzig : Klinkhardt
— 237 — umgestoßen oder abgeschafft werden; sie sind für alle Zeiten festgesetzt, feste Sätze: Gesetze. Sie haben seit Moses gegolten, gelten noch und werden immer gelten: sie sind ewige, göttliche Gesetze. Wir müssen sie halten, befolgen (ihnen gehorchen), dürfen sie nicht übertreten. Wer sie hält, thnt recht, wer sie übertritt, thut unrecht. Wer unrecht thnt, ist ein Sünder. Gott bestraft die Sünder im Himmel, aber auch oft schon auf Erden. In jedem Lande giebt es außer Gottes Gesetzen auch noch andere. Diese hat der Landesherr (Kaiser, Landesfürst) gegeben. Auch den Landes- gesetzen muffen wir gehorchen. Wo die Gesetze nicht befolgt werden, entsteht große Unordnung; aber nur die „Ordnung erhält die Welt". Gott, der Landesfürst und alle gute Menschen wollen Ordnung; sie dulden kein Unrecht, nichts Böses. In jedem Lande muß es daher Leute geben, die auf Recht und Ordnung halten: das sind die Richter. Diese brauchen Gehilfen: Polizeidiener, Gendarmen, Schreiber und andere Beamte. Alle diese Männer gehen täglich auf das 'Gericht. Wo steht unser Gerichtsgebäude? Woran erkennt man es? Woran erkennt man die Gerichtsbeamten? Wer stiehlt, ist ein Dieb. Wer raubt, ist ein Räuber. Wer jemand vorsätzlich tötet, ist ein Mörder. Wer falsche Ware verkauft, ist eiu Be- trüger. Wer falsch vor Gericht schwört, ist ein Meineidiger. Alle diese bösen Menschen verachten die Gesetze; sie übertreten oder brechen sie. Sie begehen ein Verbrechen. In welchen Geboten hat Gott diese Verbrechen verboten? Die Verbrecher werden bei dem Gerichte angeklagt, von der Polizei oder den Gendarmen aufgesucht, festgenommen oder verhaftet und vor den Richter geführt. Der Richter verhört den Verbrecher. Will er seine Schuld nicht gestehen (leugnen), so läßt der Richter diejenigen holen, die von seiner schlechten That wissen: die Zeugen. Ein Gerichtsbeamter muß alles aufschreiben, was der Verbrecher und die Zeugen aussagen; die beschriebenen großen Bogen bilden die Akten. Die Zeugen werden wieder entlassen, der Verbrecher aber kommt in Untersuchungshaft in dem Ge- fängnisse (Froufeste, Stockhause). Wer hat das Gefängnis gesehen? Woran erkennt man es schon von außen? Im Gefängnisse sind Kerker- zellen. Das sind enge Kammern mit dicken Mauern, hochangebrachten, vergitterten Fenstern, fester Thür und festem Schlosse. Darin befinden sich nur ein Tisch, ein Stuhl, ein hartes Lager, ein Wasserkrug, aber kein Schmuck und keine Bequemlichkeit. Der Kerkermeister (Schließer, Gefängniswärter) schließt die Thür zu und läßt den Verbrecher allein. Will er nicht ge- horchen, so wird er mit einer Kette gefesselt. In seiner Zelle sitzt nun der Verbrecher allein, einsam, ohne Gesellschaft, ohne Unterhaltung, ohne Freunde, ohne Freude. Er kann nicht mehr thnn, was er will; er ist seiner Freiheit beraubt. Nun hat er Zeit, über sich nachzudenken. Wohl ihm, wenn er seine Schuld bereut. Nach einiger Zeit wird er abgeholt zur Gerichtsverhandlung. Man führt ihn in den Gerichtssaal. Hier steht ein langer, grünbehangener Tisch. Auf demselben liegen die Akten und das Gesetzbuch. Darin steht hinter jedem Gesetze, welche Strafe derjenige erhält, welcher es übertritt. An dem Tische sitzen die Richter
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