1899 -
Leipzig
: Klinkhardt
- Autor: Jütting, Wübbe Ulrichs, Börner, Richard, Weber, Hugo
- Auflagennummer (WdK): 6
- Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
- Schultypen (WdK): Niedere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 1 – Primarstufe, Klassen 1 – 4/6
- Schulformen (OPAC): Mehrklassige Schule
- Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
- Geschlecht (WdK): koedukativ
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umgestoßen oder abgeschafft werden; sie sind für alle Zeiten festgesetzt, feste
Sätze: Gesetze. Sie haben seit Moses gegolten, gelten noch und werden
immer gelten: sie sind ewige, göttliche Gesetze. Wir müssen sie halten,
befolgen (ihnen gehorchen), dürfen sie nicht übertreten. Wer sie hält, thnt
recht, wer sie übertritt, thut unrecht. Wer unrecht thnt, ist ein Sünder.
Gott bestraft die Sünder im Himmel, aber auch oft schon auf Erden.
In jedem Lande giebt es außer Gottes Gesetzen auch noch andere.
Diese hat der Landesherr (Kaiser, Landesfürst) gegeben. Auch den Landes-
gesetzen muffen wir gehorchen. Wo die Gesetze nicht befolgt werden,
entsteht große Unordnung; aber nur die „Ordnung erhält die Welt".
Gott, der Landesfürst und alle gute Menschen wollen Ordnung; sie dulden
kein Unrecht, nichts Böses. In jedem Lande muß es daher Leute geben,
die auf Recht und Ordnung halten: das sind die Richter. Diese brauchen
Gehilfen: Polizeidiener, Gendarmen, Schreiber und andere Beamte. Alle
diese Männer gehen täglich auf das 'Gericht.
Wo steht unser Gerichtsgebäude? Woran erkennt man es? Woran
erkennt man die Gerichtsbeamten?
Wer stiehlt, ist ein Dieb. Wer raubt, ist ein Räuber. Wer jemand
vorsätzlich tötet, ist ein Mörder. Wer falsche Ware verkauft, ist eiu Be-
trüger. Wer falsch vor Gericht schwört, ist ein Meineidiger. Alle diese
bösen Menschen verachten die Gesetze; sie übertreten oder brechen sie. Sie
begehen ein Verbrechen. In welchen Geboten hat Gott diese Verbrechen
verboten? Die Verbrecher werden bei dem Gerichte angeklagt, von der
Polizei oder den Gendarmen aufgesucht, festgenommen oder verhaftet und
vor den Richter geführt. Der Richter verhört den Verbrecher. Will er
seine Schuld nicht gestehen (leugnen), so läßt der Richter diejenigen holen,
die von seiner schlechten That wissen: die Zeugen. Ein Gerichtsbeamter
muß alles aufschreiben, was der Verbrecher und die Zeugen aussagen; die
beschriebenen großen Bogen bilden die Akten. Die Zeugen werden wieder
entlassen, der Verbrecher aber kommt in Untersuchungshaft in dem Ge-
fängnisse (Froufeste, Stockhause). Wer hat das Gefängnis gesehen?
Woran erkennt man es schon von außen? Im Gefängnisse sind Kerker-
zellen. Das sind enge Kammern mit dicken Mauern, hochangebrachten,
vergitterten Fenstern, fester Thür und festem Schlosse. Darin befinden sich
nur ein Tisch, ein Stuhl, ein hartes Lager, ein Wasserkrug, aber kein Schmuck
und keine Bequemlichkeit. Der Kerkermeister (Schließer, Gefängniswärter)
schließt die Thür zu und läßt den Verbrecher allein. Will er nicht ge-
horchen, so wird er mit einer Kette gefesselt. In seiner Zelle sitzt nun
der Verbrecher allein, einsam, ohne Gesellschaft, ohne Unterhaltung, ohne
Freunde, ohne Freude. Er kann nicht mehr thnn, was er will; er ist
seiner Freiheit beraubt. Nun hat er Zeit, über sich nachzudenken. Wohl
ihm, wenn er seine Schuld bereut. Nach einiger Zeit wird er abgeholt
zur Gerichtsverhandlung. Man führt ihn in den Gerichtssaal. Hier
steht ein langer, grünbehangener Tisch. Auf demselben liegen die Akten
und das Gesetzbuch. Darin steht hinter jedem Gesetze, welche Strafe
derjenige erhält, welcher es übertritt. An dem Tische sitzen die Richter