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1. Heimatkunde des Stadt- und Landkreises Erfurt - S. 149

1916 - Erfurt : Keyser
— 149 — ab. Nach Süden läuft die Landstraße nach Arnstadt. Von ihr trennt sich am Waldschlößchen die Landstraße nach Stadtilm ab. Westlich ver- mittelt die Straße nach Gotha den Verkehr. Nach Norden aber zieht, gleichlaufend mit der Wilden Gera, die Straße nach Nordhausen. Bei Andisleben löst sich von ihr die Landstraße nach Langensalza ab. Von ihr zweigt sich wieder bei Dachwig eine Straße nach Gotha ab. Der Schmalen Gera folgt die Straße nach Haßleben. Sie nimmt in Erfurt-N. ihren Anfang. Außerdem beginnen hier die Straßen nach Sangerhausen und Schwerborn. Sie und die nach Haßleben verbinden Erfurt nur mit den genannten Dörfern, während die andern nach Weimar, Kranichfeld, Stadtilm, Gotha, Nordhausen und Sangerhausen laufen und dort an andere Straßen anschließen. Eisenbahnen. Unter den neuzeitlichen Verkehrsmitteln stehen an erster Stelle die Eisenbahnen. Den Landkreis berühren: 1. Die Eisenbahn Frcmkfnrt-Berlin (Eisenach-Weimar). Zwischen Erfurt und Weimar wurde die Strecke am I.april 1847, zwischen Erfurt und Gotha am 2. Mai 1847 eröffnet. Im Land- kreis berührt sie nur die Fluren von Hochheim und von Wanders- leben, wo 1885 eine Haltestelle errichtet wurde. 2. Die Eisenbahn Erfurt-Nordhausen. Sie wurde 1869 eröffnet und brachte den Geradörfern des Land- kreises große Verkehrserleichterungen. 3. Die Eisenbahn Erfurt-Sangerhansen. Sie wnrde 1880 eröffnet und berührt nur den Stadtkreis. 4. Die Eisenbahn Erfnrt-Langensalza. Sie wurde 1897 eröffnet und benutzt bis Kühnhausen den Schienenstrang Erfurt-Nordhausen. 5. Die Eisenbahn Erfnrt-Ritschenhansen. 6. Die Eisenbahn Erfurt-Saalfeld. 7. Die Eisenbahn Erfurt-Themar. Die drei letzten Strecken berühren im Landkreis nur die Hoch- heimer Flur. Verwaltung. Der Kreis zerfüllt in 13 Amtsbezirke. Jeder Bezirk besteht aus einer oder mehreren Landgemeinden. An ihrer Spitze steht der Gemeindevorstand. Er wird zusammengesetzt aus dem Gemeinde- Vorsteher oder Schulzen und mehreren Schöpften oder Schöffen. Sie werden von der Gemeindeversammlung gewählt und vom Landrat bestätigt. An der Spitze des Amtsbezirks steht der Amtsvorsteher. Ihm zur Seite steht ein Amtsausschuß, gewählt aus den Vertretern der einzelnen Dorf- gemeinden. Der Amtsvorsteher wird von: Oberpräsidenten der Provinz nach Vorschlägen des Kreistages ernannt. Die Verwaltung des Kreises leitet der Landrat. Er wird vom König ernannt. Der Landrat hat neben sich den Kreistag. Er wird gebildet aus 25 gewählten Abgeord- neten, tritt aber nur vou Zeit zu Zeit zu gemeinsamer Arbeit zusammen. Darum ist aus ihm ein Kreisausschuß von 6 Mitgliedern gewählt worden.
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