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1. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 9

1902 - Magdeburg : Creutz
I. Die Obrigkeit. 9 dors. Die Häuser des Dorfes haben gewöhnlich nur ein oder zwei Geschosse und liegen nicht so dicht nebeneinander als in der Stadt. An die Wohn- Häuser schließen sich Wirtschaftsgebäude und meistens Gärten an. Die Dorfbewohner oder Landleute, die ein Ackergut bewirtschaften, heißen Bauern, Gutsbesitzer. Ihre.arbeiter nennt man Tagelöhner. Die wenigen Hand- werker des Dorfes liefern und fertigen nur die nötigsten Lebensbedürfnisse. Ackerbau und Viehzucht sind die Hauptbeschäftigungen der Dorfbewohner. Alle Bewohner eines Dorfes bilden eine Gemeinde, eine Dorf- oder Land- gemeinde. Was weißt du über den Wechsel der Bewohner des Heimatortes zu sagen? Weshalb ist der Zuzug (Fortzug) stark, gering? I). Die Stadt. In der Stadt reihen sich die Häuser dicht aneinander. Sie sind höher als im Dorfe. Mehrere Straßenzüge durchschneiden die Stadt in bestimmter Ordnung. Alle Straßen sind gepflastert und benannt. Neben dem Fahrdamme ziehen sich die Bürgersteige hin. Abends werden die Straßen erleuchtet. Die Polizei sorgt auf ihueu Tag und Nacht für Ordnung. An den Hauptstraßen liegen gewöhnlich größere Kaufläden. Jede Stadt hat ein Rathaus, einen Marktplatz und meist ein Gerichtsgebäude. Auf dem Markt- platze werden jährlich Waren- und Viehmärkte abgehalten. Die Swdt hat gewöhnlich mehrere Kirchen und Prediger. Außer der Volks- und Bürger- schule besitzt sie oft auch eine höhere Schule. Die Hauptbeschäftigung der Bewohner ist Handel, Gewerbe und Fabriktätigkeit. Ehemals waren die Städte von Mauern umgeben und hatten meist Burgen; daher heißen die Stadtbewohner noch heute Bürger. I. Die Obrigkeit. a. Die Nerwaltung des Dorfes ^) An der Spitze einer Dorfgemeinde stehen der Gemeindevorsteher (früher Schulze genannt) nebst zwei Schoppen und die Gemeindevertretung. Der Gemeindevorsteher und die Schöppen bilden den Gemeindevorstand. (Er entspricht dein Magistrat einer Stadt und die Gemeindevertretung den Stadtverordneten.) Der Gemeindevorstand verwaltet das Eigentum der Gemeinde, z. B. Äcker, Wiesen, Wälder, und sorgt dafür, daß es möglichst viel einbringt. Zu dem Zwecke verpachtet er z. B. Äcker, Wiesen, Weide- plätze und Obstgärten. Er hat aber auch für die Schulen, für die Instand- Haltung der Straßen und ihre Beleuchtung zu sorgen. Ferner liegt ihm die Unterstützung der Armen und das Feuerlöschwesen ob. Er zieht die Steuern ein und deckt alle Ausgaben der Gemeinde. Die Gemeindever- tretung berät in Gemeinschaft mit dem Geniemdevorstand alle Angelegen- Helten der Gemeinde. Bei vielen Sachen bedarf der Gemeindevorstand der Zustimmung der Gemeindevertretung, z. B. bei allen Zahlungen. *) Aus Th. Henze und E. Martini: „Heimatknnde der Stadt Magdeburg". Verlag von Ferdiuaud Hirt, Breslau 1899.
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