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1. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 10

1902 - Magdeburg : Creutz
10 Ii. Kreis: Wanderungen im Heimatorte. Jedes Dorf, auch das kleinste, besorgt und verwaltet im allgemeinen alle seine Angelegenheiten allein. Die Polizeigewalt wird von einem Amts- Vorsteher ausgeübt. Er hat für Sicherheit und Ordnung im Dorfe zu sorgen. Bisweilen bilden mehrere Dörfer einen Amtsbezirk unter einem Amtsvorsteher. h. Die Verwaltung der Stam.*) An der Spitze der Stadt stehen der Magistrat und die Stadt- verordneten. Beide verwalten (regieren) die Stadt und vertreten alle ihre Angelegenheiten. Der Magistrat besteht aus dem Bürgermeister und den Stadträten. Große Städte haben außerdem einen Oberbürgermeister. Die Stadtverordneten werden von den Bürgern gewählt. Sie sind Bürger. Der Magistrat wird von den Stadtverordneten gewählt. Der Magistrat behütet das Eigentum der Stadt (Häuser, Äcker, Wiesen, Geld u. s. w.). Er wacht darüber, daß es nicht geschädigt wird, nicht nutzlos daliegt, sondern etwas einbringt. So verpachtet er z. B. Wiesen, Äcker, Gebäude und die Marktstände. Er legt die Straßen an, hält sie im stände und sorgt für ihre Beleuchtung. Ihm liegt die öffentliche Armenpflege ob, die Unterhaltung der Feuerwehr, die Sorge für die Gesundheit der Einwohner, die Erbauung und Erhaltung der Schulen, die Anstellung der Lehrer und der Beamten. Das Eigentum der Stadt bringt Geld ein (Pacht, Miete). Außerdem sind die Einwohner verpflichtet, Steuern zu zahlen. Von diesen Einnahmen deckt der Magistrat alle Ausgaben der Stadt, z. B. für Bauten, Straßen und Gehälter. Die Stadtverordneten haben bei vielen Dingen, z. V. überall, wo Geld zu zahlen ist, dem Magistrate ihre Zustimmung zu erteilen. Sie unterbreiten dem Magistrate die Wünsche und Beschwerden der Einwohner. Manche Verwaltungsgeschäfte überträgt der Magistrat besonderen Beamten. So überwacht die Baupolizei die Erbanung der Häuser, der Brandmeister das Feuerlöschwesen, der Schulvorstand das Schulwesen u. s. w. Für die Sicherheit und Ordnung bei Tag und Nacht sorgt die Polizei. An ihrer Spitze steht in großen Städten der Königliche Polizeipräsident, in kleineren der Bürgermeister als Polizeiverwalter. Bei gewissen Angelegenheiten, z. B. Brückenbauten und Stadterweiterungen, kann die Stadtbehörde nicht allein handeln, sondern bedarf der Zustimmung und Erlaubnis der höheren Behörde, die Königliche Regierung genannt wird. An ihrer Spitze steht der Regierungspräsident. It. Geschichtliches. Woher hat unser Heimatort seinen Namen? Was bedeutet dieser? Was ist über die Gründung unseres Wohnortes bekannt? Welche ^>agen knüpfen sich *) Aus Th. Henze und E. Martini: „Heimatkunde der Stadt Magdeburg". Verlag von Ferdinand Hirt, Breslau 1899.
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