1902 -
Magdeburg
: Creutz
- Autor: Henze, Theodor
- Auflagennummer (WdK): 3
- Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrerbuch
- Schultypen (WdK): Niedere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 1 – Primarstufe, Klassen 1 – 4/6
- Regionen (OPAC): Sachsen (Provinz), Anhalt
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte, Sachsen
- Geschlecht (WdK): koedukativ
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Ii. Kreis: Wanderungen im Heimatorte.
Jedes Dorf, auch das kleinste, besorgt und verwaltet im allgemeinen
alle seine Angelegenheiten allein. Die Polizeigewalt wird von einem Amts-
Vorsteher ausgeübt. Er hat für Sicherheit und Ordnung im Dorfe zu
sorgen. Bisweilen bilden mehrere Dörfer einen Amtsbezirk unter einem
Amtsvorsteher.
h. Die Verwaltung der Stam.*)
An der Spitze der Stadt stehen der Magistrat und die Stadt-
verordneten. Beide verwalten (regieren) die Stadt und vertreten alle ihre
Angelegenheiten. Der Magistrat besteht aus dem Bürgermeister und den
Stadträten. Große Städte haben außerdem einen Oberbürgermeister.
Die Stadtverordneten werden von den Bürgern gewählt. Sie sind Bürger.
Der Magistrat wird von den Stadtverordneten gewählt.
Der Magistrat behütet das Eigentum der Stadt (Häuser, Äcker,
Wiesen, Geld u. s. w.). Er wacht darüber, daß es nicht geschädigt wird,
nicht nutzlos daliegt, sondern etwas einbringt. So verpachtet er z. B.
Wiesen, Äcker, Gebäude und die Marktstände. Er legt die Straßen an,
hält sie im stände und sorgt für ihre Beleuchtung. Ihm liegt die öffentliche
Armenpflege ob, die Unterhaltung der Feuerwehr, die Sorge für die Gesundheit
der Einwohner, die Erbauung und Erhaltung der Schulen, die Anstellung
der Lehrer und der Beamten.
Das Eigentum der Stadt bringt Geld ein (Pacht, Miete). Außerdem
sind die Einwohner verpflichtet, Steuern zu zahlen. Von diesen Einnahmen
deckt der Magistrat alle Ausgaben der Stadt, z. B. für Bauten, Straßen
und Gehälter.
Die Stadtverordneten haben bei vielen Dingen, z. V. überall, wo Geld
zu zahlen ist, dem Magistrate ihre Zustimmung zu erteilen. Sie unterbreiten
dem Magistrate die Wünsche und Beschwerden der Einwohner. Manche
Verwaltungsgeschäfte überträgt der Magistrat besonderen Beamten. So
überwacht die Baupolizei die Erbanung der Häuser, der Brandmeister das
Feuerlöschwesen, der Schulvorstand das Schulwesen u. s. w.
Für die Sicherheit und Ordnung bei Tag und Nacht sorgt die Polizei.
An ihrer Spitze steht in großen Städten der Königliche Polizeipräsident,
in kleineren der Bürgermeister als Polizeiverwalter. Bei gewissen
Angelegenheiten, z. B. Brückenbauten und Stadterweiterungen, kann die
Stadtbehörde nicht allein handeln, sondern bedarf der Zustimmung und
Erlaubnis der höheren Behörde, die Königliche Regierung genannt
wird. An ihrer Spitze steht der Regierungspräsident.
It. Geschichtliches.
Woher hat unser Heimatort seinen Namen? Was bedeutet dieser? Was
ist über die Gründung unseres Wohnortes bekannt? Welche ^>agen knüpfen sich
*) Aus Th. Henze und E. Martini: „Heimatkunde der Stadt Magdeburg".
Verlag von Ferdinand Hirt, Breslau 1899.