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1. Geschichte des Mittelalters - S. 73

1912 - Frankfurt a.M. [u.a.] : Diesterweg
Land und Leute. I Ii2i. 73 zogen und in einer Hlle von Tierfell getragen, hatte bei den verschie-denen Stmmen verschiedene Farben. 5. Die Volksoersammlung fand zu Neu- oder Vollmond statt: sie hielt Gericht ab, entschied der Krieg und Frieden und whlte den Herzog. Als Beweismittel im Gericht diente der Eid, den auer dem Beklagten seine Blutsfreunde als Eidhelfer" schwuren, um zu erhrten, da sie ihm die bse Tat (Meintat) nicht zutrauten. Nicht selten ver-bannte das Volksgericht, wie in Athen, Männer, die an Macht und Geist hervorragten: als Recke" fhrte der Heimatlose dann ein Abenteurer-leben mit oder ohne ein Gesinde", das aus seinen Getreuen, den ihm zugeschworenen Ambakten" (,,Amt"leuten) bestand. 6. Zum Abschlu einer Ehe konnte kein freies Weib gezwungen werden; aber die Verlobung galt, wie Gudruns Beispiel zeigt, fr nicht minder bindend als die Ehe. Mann und Frau waren gleichberechtigte Kameraden frs ganze Leben. Darauf deuteten schon die sinnbildlichen Vorgnge bei der Eheschlieung hin: der Mann schenkte seiner Braut in Gegenwart ihrer Angehrigen ein Rindergespann, ein Schlachtro, Schild und Speer und empfing von ihr ein Waffenstck, das er zeitlebens in Ehren hielt. Die Kinder standen unter der Mund (Gewalt) des Vaters: er konnte sie verkaufen, ja er konnte sie tten, doch nur bis zur Namengebung, die binnen neun Nchten nach der Geburt erfolgen mute. Die Namen, immer zusammengesetzt, bezeichneten meist kriegerische Eigenschaften oder eine Beziehung zu den Gttern und ihren heiligen Tieren: zu Wolf und Naben (Wolfram), auch zum Bren oder zum Eber (Bernhard, Eberhard). Gern whlte die Familie Namen mit gleichen Anfngen: man liebte den Stabreim und verwendete ihn im Heldenlieds und auerdem in Formeln aller Art: bei Segen und Fluch, bei Rechtsprchen und Eiden, Vor-schriften und Rtseln. 7. Bei Opfern, Gastmhlern, Begrbnissen fhrte man feierliche Tnze auf, die mit Musik (Horn, Flte, Harfe) begleitet wurden. Die Toten beerdigte man in ,^Totenbumen", die man spaltete, aushhlte und nach Aufnahme der Leiche wieder zusammenlegte; diese Sitte war hufiger als das Verbrennen, das frh abkam. Stmme an der Kste legten ihre toten Helden auf ein Schiff und verbrannten Schiff und Leiche auf hoher See. 2. Germanischer Gtterglaube. 1. Schon im zweiten Jahrhundert nach Christus kannte man 24 Runen, die man zur Weissagung und zu geheimen Mitteilungen auf Buchen-
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