Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Die Geographie in der Volksschule - S. 5

1897 - Gera : Hofmann
I. Inbegriff der Heimat. 5 andere Gebräuche und Sitten als der Masure, Natanger oder Oberländer. In jedem von diesen Landstrichen sieht es auch in betreff der Bodenform :c. anders aus. Ähnliche Bemerkungen machen wir, wenn wir in Westfalen etwa das Münsterland oder Mindener Land neben die Grafschaft Mark stellen. Wenn also vorhin genannte Methodiker in dem heimatkundlichen Unterricht die „heimische Landschaft" behandeln, könnten eben nur dergleichen Landstriche in Betracht kommen. In der Praxis macht sich hier aber ein Übelstand bemerkbar. Die betreffenden Landschaften sind nicht durch bestimmt normierte Grenzen ein- geschlossen, sondern ihre Übergänge in die Nachbargegenden sind meistens in jeder Beziehung allmähliche. Wenn aber, wie späterhin gezeigt werden soll, der Unterricht in der Heimatkunde eine Vorstufe des geographischen Unter- richts sein soll, so wird hier der Begriff von Landesgrenze oder Landesein- teilung nicht genügend vorbereitet. Es erscheint daher die Forderung vieler Methodiker gerechtfertigt, in der Heimatkunde auch die betreffende Kreis- oder Bezirkseinteilung zu berücksichtigen und mit einer einfachen, kurzen Betrachtung des engern Vaterlandes oder der heimatlichen Provinz zu schließen. Die Provinzen des preußischen Staats bilden meistenteils auch in ethnographischer und physischer Beziehung ein abgeschlossenes Ganzes, und auch im Volksmunde gilt die Heimatprovinz als Inbegriff der Heimat. So z. B. bezeichnet sich ein Masure oder ein Oberländer in anderen deutschen Gegenden gewiß als Ostpreuße oder Altpreuße, und der Markaner oder der Bewohner des Münsterlandes als Westsale. Der Pommer, Sachse, Schlesier:c. betrachten eben auch die betreffende Provinz als ihr Heimatland. Obige Ansicht über den Begriff von Heimat im heimatkundlichen Unterricht vertritt Kehr in seiner Praxis der Volksschule. Die meisten Herausgeber von Heimatkunden haben diese Ansicht praktisch durchgeführt. Auch ist diese Annahme in Übereinstimmung mit den Allgem. Best, vom 15. Oktober 1872. — Es ist aber hier noch zu bemerken, daß ein Abschluß mit der heimatlichen Provinz nicht so zu verstehen ist, als ob der Unterricht dieselbe auf dieser Stufe in allseitiger, erschöpfender Weise zu behandeln hätte. Dies ist vielmehr Aufgabe der Oberstufe, und ist dort die Heimatprovinz geeigneten Orts in der Vaterlandskunde gründlich zu behandeln. Fassen wir nunmehr den Inbegriff von „Heimat", wie sie im Heimat- kundlichen Unterricht zur Behandlung kommt, zusammen: Sie soll den Heimatort mit Umgebung, die heimische Landschaft und Hei- matxrovinz als Unterrichtsgegenstand umfassen. 9 c/ " . © ».
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer