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1900 -
Minden i. W.
: Volkening
- Autor: Schulze, Georg
- Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrer- und Schülerbuch
- Schultypen (WdK): Niedere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Regionen (OPAC): Westfalen
- Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
- Geschlecht (WdK): koedukativ
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durch verschiedene bischöfliche Privilegien, eine gewisse Art nationaler
Industrie, welcher Minden neben dem Ackerbau und der Viehzucht
während des ganzen Mittelalters hauptsächlich Wachstum und Wohl-
stand verdankte, nämlich die Wollwarenwirkerei. Hand in .Hand mit
ihr ging das wachsende Selbstbewußtsein und die Emanzipationslust
der Bürger, welche sich im Jahre 1301 eine neue Verfassung gaben.
Nach ihr sollten von der Kaufmannschaft und den drei Ständen
vierzig Männer gewählt werden, aus deren Zahl dann ein durch das
Los bestimmter Zwölfer-Ansschnß nach vorhergegangener eidlicher
Verpflichtung alljährlich den neuen Bürgermeister zu ernennen hatte.
Ter einen immer bedrohlicheren Charakter annehmende auf-
sässige Geist der Bürgerschaft veranlaßte endlich im Jahre 1316 den
Bischof Gottsriedus, in dem Städtchen Hneckeleve an der Weser die
feste Burg zum Petershagen zu erbauen und die Regierung dorthin
zu verlegen.
Sein Nachfolger Ludovicus (1324—1346) erhielt von seinem
Neffen Kaiser Ludwig dem Bauern „ein sry Hertzogdom in dem
Stift to Minden und fry Gerichte darinne to fittaube und Keniges
Banne nach Venen Rechte, also in dem Land Westfalen aecht ist am
weltlichem Richte, und frysteln in dem Hertzogdom to hevene ein
to Berndosfen by den Lynden, den andern to Berkerken, den dritten
by Blasna und drey ander frysteln to Leggende, was sahme oder
synne nakomen bevellich syn in dem Stift to Minden." Das Bistum
wurde also reichsunmittelbar und bekam das Recht zur Feme.
Aber gerade damals erreichten die Streitigkeiten mit der Stadt eine
solche Höhe, daß. gegen Magistrat und Rat eine scharfe kaiserliche
Verordnung erfolgte.
Als 1377 Kaiser Karl Iv. Minden besuchte, ließ sich der da-
malige Bischof Wedekindus Ii. nicht die Gelegenheit entgehen, der
Stadt in nachdrucksvoller Weise seine Hoheitsrechte geltend zu
machen. Er zog an der Spitze des Tomkapitels bis auf die Mitte
der Weserbrücke dem Kaiser entgegen, während der Bürgermeister
Bodendorf an der Spitze des Magistrats dasselbe that. Hier mußte
dieser dem Bischöfe die Schlüssel der Stadt übergeben, welcher sie
dann dem Kaiser überreichte, der sie in gleicher Weise zurückgab.