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1. Heimatskunde der Provinz Westfalen - S. 477

1900 - Minden i. W. : Volkening
— 477 — von Preußen sich selber vor und beschenkte mit denselben zwei Marschälle. Die Rentmeister dieser Herren schickten nun alljährlich sehr viel Geld nach Paris; vielleicht aber waren die Summen ihnen nicht groß genug, vielleicht auch trauten sie dem Frieden nicht recht — kurz, sie stellten nach erhaltener kaiserlicher Genehmigung die Güter zum öffentlichen Verkaufe aus. Damit auch weniger Wohlhabende sich bei dem Kauf beteiligen könnten, wurden die Ländereien in kleinere Abteilungen zerlegt. Obschon nun der König in dem Friedensschlüsse von Tilsit die Grafschaft Mark förmlich und feierlich an den glücklichen Sieger abgetreten und also der neue Ankäufer nichts zu fürchten hatte, und obschon der Reiz, mit wenigem Gelde zu schönen Besitztümern zu gelangen, nicht gering war, so war doch das Gefühl der An* hänglichkeit an den angestammten Landesherrn ungleich größer. Denn was geschah? — Die Ältesten und Familienväter der Ge- meinden traten still zusammen; durch Abgeordnete wurde der ein- mütig gefaßte Beschluß im ganzen Lande verbreitet: „Die Domänen sollen und dürfen nicht verkauft werden! Sie find und müssen bleiben ein unveräußerliches Eigentum unseres Königs, seiner Krone und seines Hauses; — wer sie kauft, kauft gestohlen Gut! Unsere gesetzmäßige Obrigkeit haben die Feinde vertrieben; nun ist es unsere Sache und Pflicht, über das Eigentum des alten Landes- Herrn zu wachen und es zu behüten, bis Gott ihn nns wieder- giebt; und er wird ihn uns ganz gewiß wiedergeben! Der Tilsiter Friede ist ein gezwungener; was gehen uns seine Mispeltüten an! Verderben jedem, der sich im Verkaufstermine einfindet und die verruchte Hand nach des Königs Gut ausstreckt!" Und es erschien kein einziger Markaner! Die Domänen konnten nicht verkauft wnden; sie blieben ein unangetastetes königliches Eigentum und wurden nach glorreich beendetem Freiheitskampfe dem fiegegekrönten königlichen Herrn unversehrt und als ein heiliges Erbe seiner Ahnherren zurückgegeben, geziert mit dem Stempel unwandelbarer, kühner Volkstreue.
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