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1. Bilder aus dem Deutschen Reiche - S. 403

1890 - Gotha : Behrend
Die Moore Norddeutschlands. 403 mittelbaren Verhandlungen und Arbeiten in die Hände Jürgen Christoph Findorfs gelegt wurden. Wenn die erste Inschrift (später zertrümmert) an seinem Deukmcil ihn „den Verdienstvollen, dessen Talenten die um- liegenden Moorkolonien unter höherer Leitung viel verdanken", nennt, so muß man anerkennen, daß seinem Scharfblicke und seiner Umsicht der Erfolg nicht fehlte. Sein Andenken ist heute im Teufelsmoor noch so rege, als wäre er erst vor wenigen Jahren gestorben. Fi ndors wurde am 22. Februar 1720 zu Lauenburg a. d. Elbe als Sohn des Ratstischler- meisters geboren. Er lernte das Handwerk seines Vaters und konnte schon im 19. Jahre nach dem Tode desselben dem Geschäfte vorstehen. Beim Bau einer Schleuse zeichnete er sich durch eigenartige Herstellung einer Schöpfmaschine aus, so daß der Oberlandbaumeister von Bonn ihn fürs Baufach ausbilden ließ. Bereits 1752 führte er mehrere wichtige Bauten aus. Später wurden ihm die Bermefsuugsarbeiten im Teufelsmoor übertragen. 1757—1759 erbaute er die von der Regierung errichtete Kirche zu Worpswede. Dann widmete er sich, seit 1772 zum Moorkommissär ernannt, der Errichtung der neuen Kolonieen. Er war durch sein leutseliges Benehmen, seine Rechtschasfenheit und Wohlthätigkeit eine sehr beliebte Persönlichkeit, die, wie er selbst alle Kolonisten kannte, der Vertrauensmann, ja wie sie ihn selbst nannten, der Vater aller war. Er starb am 31. Juli 1792 und sah während seiner Dienstzeit 40 Kolonieen entstehen. Die Einrichtung jeder Kolonie begann mit der Festlegung der geradlinig verlausenden Wege, neben welchen Gräben ausgestochen wurden. Eiu jeder Bauer erhielt 50 Morgen Moorgrund zu Saatland und eine gewisse Fläche zum Torfstich und zur Weide, Er hatte neun Freijahre und mußte nach Ablauf derselben an die Grundherrschaft zahlen: 16 Schilling Anbauer- zins, 28 Schilling Weidegeld, 2 Thlr. Zins für Saat- und Wiesenland, auch für Torfstich, 8 Schilling für 2 Rauchhühner, 32 Schilling Dienstgeld, 1 Thlr. 12 Schilling für die Kontributs- und Einquartier- uugsfreiheit, 1 Thlr. ständiges Zehentgeld exkl. des Schmalzehntes von Bienen, zusammen 6 Thlr. Er war verpflichtet, die Stelle sofort zu begrüppeu (mit Gräben zu versehen), ein gutes Haus darauf zu setzen und solches bis nächsten Pfingsten einzurichten und zu decken. Er unterwarf sich bei Verlust der Stelle deu ihm erteilten Vorschriften in Ansehung der Kultivierung, der Grenzen und der Gemeindelasten; er übernahm außer den obigen Grundlasten: Landfolge, Gefangenwachen, Abzugslasten, Pastoren- und Küsterpflicht, Unterhaltung der Brücken, Wege und Stege, Gräben und Befriedigungen k. Der Weinkauf wurde zum erstenmale auf 1 Thlr. festgesetzt, es sollte aber mit den nach- folgenden Wirten eine dem Zustande der Stelle und deren Abgiften ge- mäße Behandlung bei jedesmaliger Veränderung Platz haben. Als Kolonisten nahm man mit Vorliebe junge Ehepaare. Dennoch waren die Schwierigkeiten trotz aller Erleichterungen immer noch sehr große. Der Bau der Hänser wurde teils durch den Mangel an Geld, teils aber auch durch den schweren Transport des Baumaterials, das von der Geest her herbeigeführt werden mußte, teils auch durch den ein- 26-«-
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