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1. Entdeckungen und geographisch bedeutsame Unternehmungen nach Auffindung der Neuen Welt bis zur Gegenwart - S. 74

1900 - Leipzig : Spamer
74 Die Niederländer in Java und auf den übrigen ostindischen Inseln. kommenden Befugnis, an die Stelle der Regierung zu"treten und einen Staat im Staate zu bilden. Die reich gewordenen Kaufleute, in deren Solde die in Indien kämpfenden Krieger standen, schauten verachtend auf diese herab; daher kam es, daß dem Militär in Ostindien die Seele seines Standes, der Ehrgeiz, fehlte. Nur verkommene Individuen oder wegen schlechten Betragens aus dem Dienst entlassene Beamte und Offiziere meldeten sich für deu ostindischen Dienst, so daß es am Ende niemand zur Ehre gereichte, sich diesem Gesindel des In- und Auslandes anzuschließen. Die für den Dienst des Vaterlandes in Holland durch Aushebung zur Fahne gerufene Jugend konnte nicht wie das geworbene Heer in England auch für den Dienst in den Kolonien verwendet werden, sondern man überließ es der Kompanie, sich Söldnertruppen anzuwerben. Der Militärdienst wurde in Indien mit einer beispiellosen Nach- lässigkeit und Treulosigkeit betrieben. Das Heer bestand nur aus aben- teueruden, aus aller Herren Länder zusammengelaufenen Gesellen, die an und für sich schon nicht an strenge Ordnung und Zucht gewöhnt waren, in den heißen Gegenden Javas aber noch viel mehr erschlafften. Noch bis in die neuere Zeit ist die Heeresverfassung eine der wundesten Stellen in Niederländisch-Jndien gewesen, welcher Umstand durch die Werbungen von Soldaten im Auslande herbeigeführt worden ist, denn kaum der vierte Teil aller Truppen in jenen Gegenden bestand bis vor kurzem aus Nieder- ländern. Diese fanden es stets für angemessener und einträglicher, Fremde, welche für Geld zu habeu waren, zum Dienst zu verwenden, als ihn selbst zu thun. Seit sich im Jahre 1860 aber unter den ausländischen Truppen bedenkliche Meutereien gezeigt haben, sind die Verhältnisse etwas anders geworden. Wie das Militärwesen sich in einem durchaus zerrütteten Zu- stände befand, so war dies auch mit dem Beamtentum der Fall. Die Beamten hatten nur ihre eigne Bereicherung im Auge und erpreßten daher von den Einwohnern allerlei ungerechte und ungesetzliche Abgaben. Trotz- dem hatte die Handelsgesellschaft ihrem ungeheuren Beamtenheere außer- ordentlich hohe Besoldung zu zahlen. Hierzu gesellten sich noch die Jahresgehalte, welche den inländischen pensionierten Fürsten gewährt werden mußten. Auch die Gesandtschaften, die Geschenke an die Nachbar- könige und die immerwährenden kleinen Kriege gegen aufständische Va- sollen und Fürsten verschlangen große Summen, daß selbst der gewinn- reichste Handel dieselben nicht zu decken vermochte. Daher war es als kein besonderer Verlust für die Mitglieder der Handelsgesellschaft anzusehen, daß am 15. März 1795 die Batavische Republik die Holländisch-ostindische Kompanie aufhob und ihre Besitzungen für Staatseigentum erklärte. In den ersten Jahren des Bestandes der Handelsgesellschaft, als es sich noch darum handelte, gegen den Nationalfeind als mächtiges Volk auf- zutreten und festen Fuß in Indien zu fassen, hatte die Sache eine ganz andre Bewandtnis. Damals galt es eine Nationalangelegenheit; der
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