1900 -
Leipzig
: Spamer
- Autor: Thomas, Louis
- Auflagennummer (WdK): 10
- Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
- Schultypen (WdK): Alle Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Alle Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Völkerkunde
- Inhalt: Zeit: Geographie
- Geschlecht (WdK): koedukativ
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110 Die Engländer in Ostindien.
Angelegenheiten. Infolge eines mit dem Großmogul abgeschlossenen Ver-
träges überließ dieser den Engländern die Erhebung aller Einkünfte in
Bengalen und dessen zugehörigen Provinzen im Betrage von 3125 000 Pfd.
Sterl. gegen einen Lebenszins von jährlich 325 000 Pfd. Sterl.
Was Clive in Ostindien angefangen hatte, das setzte einer seiner
Nachfolger, Warren Hastings, mutig fort, der seit dem Jahre 1773
als erster Generalgouverneur daselbst auftrat. Schon seit seinem acht-
zehnten Lebensjahre, seit 1750, befand er sich in Bengalen, um dort als
Handelsagent der Kompanie sein Glück zu versuchen. Durch seinen häufigen
Umgang mit Leuten aus allen Klassen und Kasten lernte er die Sitten
und Zustände der Eingeborenen gründlich kennen, so daß er bei seiner
diplomatischen Geschicklichkeit, seiner Besonnenheit und Entschlossenheit der
englischen Verwaltung bald die größten Dienste erwies und schon im Jahre
1761 Mitglied des Rates von Bengalen wurde. Von 1764 bis 1769
weilte er in England, im Jahre 1769 war er wieder als zweites Mitglied
des Rates von Madras auf dem Wege uach Indien. Hier fand er die
Handelsbeziehungen in höchst unbefriedigendem Zustande; jeder suchte auf
seine eigne Hand möglichst schnell reich zu werden.
Darunter schwand der Wohlstand der Provinz sichtlich, und die Ein-
künste nahmen in erschreckender Weise ab. Hastings ordnete sehr energisch
die Finanz- und Handelsangelegenheiten und brachte ein besseres System
beim Ein- und Verkauf zustande; 1772 wurde er als Vorsitzender nach
Kalkutta gesandt. Waren auch hier die Engländer in tatsächlichem Besitz
aller Macht, so ergingen doch alle ihre Regierungsmaßregeln im Namen
des Nabobs von Bengalen, dem aber als Großwürdenträger und erster
Minister einer der vornehmsten Eingeborenen zur Seite stand. Mit Schlau-
heit wußte Hastings diesen Beamten, der einen Gehalt von 100 000 Pfd.
Sterl. bezog, beiseite zu setzen; dem Nabob vergönnte man von nun an
nicht einmal mehr den scheinbaren Anteil an der Regierung, sondern nur
die bisherige beträchtliche Jahrespension. Durch diese und andre, aller-
dings vor dem Richterstuhle der Moral kaum zu rechtfertigende Maßregeln
erhöhte er das Einkommen der Kompanie um sehr große Summen, so
daß diese ihn im Jahre 1773, als durch die sogenannte Regierungsakte
die Verhältnisse der Kompanie zu ihrem indischen Reiche neu geordnet
wurden, zum Generalgouverneur von Indien mit dem Sitze in Kalkutta
auf fünf Jahre ernannte. Er war der erste, der diese Würde bekleidete,
und behielt sie bis zum Jahre 1785. Ihm zur Seite stand ein Rat, aus
vier Mitgliedern bestehend; neben ihm ward noch ein unabhängiger oberster
Gerichtshof eingesetzt. Seiner Energie und Umsicht gelang es aber bald,
die unumschränkte Gewalt sich anzueignen.
Eine neue Gefahr, größer und furchtbarer denn je zuvor, erwuchs
der Kompanie um diese Zeit in den Sultanen von Mysore. Als Hyder
Ali, der Beherrscher von Mysore, 1772 in Streit mit seinen Nachbarn,