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1. Lehrbuch der Geschichte der Römer - S. 33

1881 - Frankfurt am Main : Diesterweg
Iii. § 17. Centuriat-, Curien- und Tribus-Comitien. 33 Zur 4. Klasse gehörten diejenigen, die bis zu 25,000 Aß besaßen. Sie waren in 20 Centurien geteilt und trugen längliche Schilde, Schwerter und Speere. Die 5. Klasse bildeten die, welche bis zu 12,500 Aß besaßen. Sie waren in 30 Ce nturieu geteilt und hatten mit Wurfspießen und Schleudern außerhalb der Schlachtordnung zu plänkeln. Alle, welche weniger besaßen, bildeten die Klasse dmproletarier oder auch Capite censi genannt, d.h.die bloß nach der Köpse-Zahl geschätzten. Diesewaren vom Kriegsdienste frei und wurden erst mit Beginn des 3. Jahrh. v. Chr. dazugezogen. Dazu kamen noch_2 Centurien Zimmerleute rc. und 2 Centurien Trompeter und Hornbläser. Aus den Tapfersten wurden die Centurionen (Centurienvorsteher) gewählt. Die Reiterei wurde aus den Höchstgeschätzten gebildet und bestand aus .18 Centurien. Sie war der 1. Klasse beigezählt. Aus ihr entwickelte sich später, em"besonderer Nitterstand. , r Es waren im ganzen also 193 Centurien. — In jeder Klasse waren ebenso viele Centurien der Älteren als der Jüngeren. Die Jüngeren (bis zum 46. Jahre) waren für den Kriegsdienst, die Älteren (bis zum 60. Jahre) für die Verteidigung der Mauern bestimmt. Die allgemeine Volksversammlung, bei welcher nach Centurien gestimmt wurde, hieß Centuriat-Comitium und wurde auf einem eingehegten Platze aus dem Marsfelde abgehalten. Diese Versammlung entschied über Krieg und Frieden, wühlte die höchsten Beamten und genehmigte oder verwarf die Gesetzesvorschläge des Senats. Bei einer Abstimmung in dieser Versammlung zeigte es sich, mit welcher weisen Absicht der Gesetzgeber die verschiedenen Klassen in eine ungleiche Zahl Centurien geteilt hatte: die Mehrbesitzenden. welche die meisten Lasten für den Staat zu tragen hatten, und für welche daher die gefaßten Beschlüsse am folgenreichsten waren, bildeten die meisten Centurien. Jede Centurie stimmte unter sich nach der Mehrheit und hatte dann in der allgemeinen Versammlung 1 Stimme. So hatten die Mehrbesitzenden, wenn sie unter sich einig waren, leicht die Mehrheit, und die unteren Klaffen kamen meistens gar nicht an die Reihe, ihre Stimme abzugeben, da die Frage abgebrochen ward, sobald eine Mehrheit (97 Stimmen) erreicht war. — Die Centurien-Versammlung wurde durch Hornbläser zusammenberufen. Diese servianische Klasseneinteilung hatte nur auf das Heer und die Wahlen Bezug, nicht aber auf die Amtsfähigkeit. Diese blieb dem patrizischen Stanbe, unabhängig von dem Besitze, und ein reicher Plebejer konnte wohl zu den Centurien der 1. Klasse gehören, aber er war nicht für die höheren obrigkeitlichen Stellen wählbar. Trotzbem aber trat mit dieser Verfassung Entwicklung und Bürgerfreiheit an die Stelle bes.bisher noch waltenben Kastengeistes. Außer biesen Centurien-Versammlungen gab es auch patrizische, Curieu-Comitien genannt. Diese hatten den in den Centurien-Comitien gewählten Beamten ihr Amt feierlich zu erteilen, übten also eine scheinbare Bestätigung der in benselben getroffenen Wahlen. — Lictoren sagten den Patriziern die Curien-Ver-sammlnug an. Drittens gab es noch plebejische Versammlungen, Tribus - Cornitien genannt, in welchen die Plebejer nach den Tribus zusammenkamen,"rmd au welchen' die Patrizier erst in den späteren Jahrhunderten teilnahmen, aber als Minderzahl ohne besonderen Einfluß blieben. Zuerst wurde in jeber Tribus nach der Köpfezahl abgestimmt , und dann hatte jebe Tribus eine Stimme. Diese Versammlungen ver-haitbelten in der ältesten Zeit nur Stanbesangelegenheiten. Sie würden innerhalb der Stadt gehalten oder außerhalb, so weit die Gewalt der Tribunen reichte, d. H. 1000 Schritt im Umkreise. Der eigentlich dafür bestimmte Platz war das Forum, doch konnten sie auch auf dem Capitol, dem Marsf elb ober in dem Circus Flaminius (auf dem Marsselb) gehalten werben. Nachdem der König seine Einrichtungen getroffen hatte, nahm er eine Volkszählung vor, und es fand sich, daß der Staat mehr als 80,000 waffenfähige Männer aufbringen konnte. Seroius ordnete an, daß alle 5 Jahre jeder Bürger in seiner vollen Rüstung auf dem Marsfelde zur Volkszählung und Schatzung*) (Census) sich einfinden mußte. Dieser 5jährige Zeitraum hieß ein Lustrum. *) Das heißt, er mußte fein Vermögen angeben. Döring, Gesch. d. alten Welt. Iii.
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