Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Lehrbuch der Geschichte der Römer - S. 65

1881 - Frankfurt am Main : Diesterweg
Iii. § 34. Rom in seinem Verhältnisse zu den unterworfenen Völkerschaften. 65 in die Reihen der Epeirotenßselbst einbrachen. So endigte die Schlacht bei Maleventum (fortan Beyeventum genannt) mit einer vollständigen Niemrlage des Pyrrhos. Er sew"entkam mit dem Reste seines Heeres nach Tarent und segelte nach Griechenland zurück. Sein Ende daselbst s. Ii. § 55. Im selben Jahre übergab der von Pyrrhos in Tarent mit einer Besatzung zurückgelassene Feldherr diese Stadt den Römern. Tarent v-Chr-behielt seine Selbständigkeit gegen Zinspflicht, büßte aber seine Mauern, Waffen und Kriegsschiffe ein. § 34. Rom in seinem Verhältnisse zu den unterworfenen Völkerschaften. Fig. 14. Das Forum Romanum. In den nächsten Jahren unterwarfen die Römer auch die Samniter, Lukaner und Bruttier. So geriet ganz Unteritalien in Abhängigkeit von ihnen. Alle italischen Völker waren nun verpflichtet, ihre Heere unter Roms Führung zu stellen. Die griechischen Städte an der Küste aber mußten fortan Schiffe und Mannschaften für die römische Flotte liefern. So war Rom jetzt in Wahrheit das Haupt Italiens und wohlgerüstet, nun bald mit Karthago den Kampf um die Herrschaft des Mittelmeeres aufzunehmen. Bei den Römern selbst gingen seit diesem Beginne ihrer Weltherrschaft große Veränderungen vor: sie nahmen mehr und mehr griechische Sitten an. Das Hellenentum beherrschte die Welt nach und nach ebenso in geistiger Beziehung, wie die Römer dieselbe äußerlich beherrschten. Das von den Römern unterworfene Land, damals ausschließlich Döring, Gesch. d. alten Welt. Iii. 5
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer