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1. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 79

1893 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Iii. Überwältigung des Kaisertums durch das Papsttum. 79 Nun riefen die Ghibellinen Konrads Iv. jungen Sohn Konrad (Corradino) herbei. Er kam, wurde in Eom gut empfangen, erlitt aber bei Tagliacozzo durch Karl eine vollständige Nieder- lage, floh nach der Küste, wurde in Astura (s. von Rom) von Johann Frangipani ergriffen, an Karl ausgeliefert und nach einem empörenden Prozefsverfahren mit seinem Freunde Friedrich von Baden zu Neapel hingerichtet (1268). c) Die Auflösung der deutschen Verfassung, a) Die das Staatsbewufstsein auflösende Wirkung des Lehenwesens hatte dazu geführt, dafs das Königtum, nur wenn seine Träger groß- artige Persönlichkeiten waren, Kraft entfalten konnte. Die massen- hafte Vergabung von Krongut hatte es arm gemacht, sodafs nach dem Interregnum den Königen nichts anders übrig blieb als nach Erwerbung einer Hausmacht zu streben, um überhaupt erst eine materielle Grundlage ihrer Macht zu schaffen. Nachdem einmal das Amt ein Lehen geworden war, tritt naturgemäfs an die Stelle des Amtsbezirks der Begriff des Territoriums, dessen Inhaber nach Erblichkeit streben, die sie dem Königtum bestreiten, und über das sie ihre Landeshoheit auszubilden suchen, ein Prozefs der durch Friedrich Ii. wesentlich gefördert wurde. So löst sich nicht nur die Centralgewalt, sondern auch das Herzogtum unter dem Ein- flüsse dieser Bewegung auf; und es bildet sich ein nicht recht- lich, aber thatsächlich geschlossener Stand der Fürsten, der sich als hoher Adel über den niederen emporhebt und die Erzbischöfe, Bischöfe, wenige Äbte, die Herzoge, Pfalzgrafen, Landgrafen und gewisse Grafen umfafst. Die deutsche Verfassung nach dem Inter- regnum ist nahezu eine Oligarchie der Fürsten. ß) Weit kräftiger als in den Territorien und dem Reiche erhielt sich der Staatsbegriff in den Städten, weil hier der Be- griff der allgemeinen Wehrpflicht und der öffentliche Charakter des Rechts lebendig blieb und der Gedanke der allgemeinen Steuerpflicht sich entwickelte. Die deutschen Städte sind sehr spät entstanden; im 10. Jh. ist Deutschland noch fast städtelos. Das Bedürfnis nach Schutz vor Feinden und vor allem Handel und Gewerbe sind die Antriebe zu ihrer Gründung, die Stätten der alten Römerstädte, die Königspfalzen und Bischofsitze der vorzugsweise gewählte Boden zur Anlage. Die Bevölkerung dre
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