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1. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 103

1893 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Iv. Die Genesis der Reformation. 103 waren; 2. die fortwährenden Eingriffe der Kurie in das kirchliche Leben und die Organisation der einzelnen Kirchen und Bistümer; im Zusammenhänge damit 3. auf das Gelderpressungsystem der Kurie (Annaten, Palliengelder, Reservationen, Exspectanzen, Ab- lässe u. s. w.). Das Verlangen diese Mifsstände abzuschaffen blieb unerfüllt, die Aufgabe der „Reformation“ ungelöst. Es gelang der päpstlichen Diplomatie die Nationen von einander zu trennen und die Reformpartei matt zu setzen; zwischen der Kurie und den einzelnen Staaten wurden besondere Konkordate abgeschlossen. ß) Das Konzil zu Basel (1431—49). Aus diesem Grunde betrieb die Reformpartei ein neues Konzil, das 1431 nach Basel berufen wurde. Anfangs unter dem Einflüsse der gemäfsigten : Reformer (Cesarini, Nikolaus von Cues [a. d. Mosel]), dann der extremeren (d’Allemand, Bischof von Arles) stehend, geriet das- | selbe in immer schärferen Gegensatz zu Papst Eugen Iv., der i sogar für abgesetzt erklärt wurde. Aber wieder vermochte die überlegene Diplomatie der Kurie den Neutralitätsbund der deut- schen Kurfürsten zu sprengen, Kaiser Friedrich Iii. auf ihre Seite zu ziehen (Enea Silvio Piccolomini, nachmals Papst Pius Ii.) und der Opposition der Reformer Herr zu werden. Nachdem trotz der Bemühungen Gregors von Heimburg, der das Interesse der Deutschen mutvoll vertrat, zwischen Friedrich Iii. und dem Nach- folger Eugens Iv. Nikolaus V. das Wiener Konkordat abge- 1 schlossen war (1448), das alles beim alten liefs, wurde Nikolaus von dem Reste der Konzilsväter anerkannt. c) Die Kirche und die Staaten in der zweiten Hälfte des 15. Jh. Während Deutschland also der päpstlichen Tyrannei wieder ausgeliefert war, gelang es England, Frankreich und Spa- nien von der Kurie ziemlich unabhängige Landeskirchen zu grün- den. Das geschah in England nach älteren Anfängen besonders durch Eduard Iii., in Frankreich durch die pragmatische Sank- tion von 1438 (s. S. 94). Allerdings erreichte die Freiheit der gallikanischen Kirche 1515 ihr Ende; in dem Konkordat Franz’ I. mit Leo X. teilten sich König und Papst die Herrschaft über die Kirche so, dafs jener den Löwenanteil bekam; erst recht also herrschte nun die Staatsgewalt über die Landeskirche. In Spa- nien wurde durch Ferdinand und Isabella die Staatskirche errichtet
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