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1. Heimatkunde der Provinz Hannover - S. 57

1910 - Hannover : Helwing
— 57 — verarmten Lande 26 Mill. Taler erpreßt; er hat das Land dann zunächst an Preußen verschenkt und darauf zum großen Teile dem Königreiche Westfalen einverleibt. Mit Freuden fah das hannoversche Volk durch Preußens Anstrengung den Tag der Freiheit anbrechen. Aus dem Schlachtfelde von Waterloo haben dann die Hannoveraner dem Erbfeinde die erduldeten Demütigungen blutig heimgezahlt. Im Schlepptau Englands hat darauf unfer Land der Keil werden müssen, den tückische Politik als Dank für 1813 und 1815 dem Preußenstaate in das Fleisch trieb, denn die Gegner Preußens _ fchufeu auf dem Wieuer Kongresse zwischen den preußischen Landesteilen im Jahre 1815 das Königreich Hannover. Der im Range erhöhte Staat erhielt so^ar folgende preußische Länder als Abtretungen: Ostfriesland, Lmgen, Hildesheim, Goslar und Stücke des Eichsfeldes; dazu kamen außerdem das 1803 säkularisierte Bistum Osnabrück, die Grafschaft Bentheim, das Herzogtum Arenberg-Meppen und die Ämter Uchte, Freudenburg und Auburg. Hannover war nun eiu Königreich geworden, aber es blieb zunächst in der alten Stellung eiues englischen Nebenlandes. Nach dem Tode Georgs Iii. von England und Hannover übernahm 1820 dessen ältester Sohn, Georg Iv., die Regierung (1820—1830). Von diesem wurde 1823 die Einteilung Hannovers in sechs Landdrosteien und die Berg- hauptmannschaft Klausthal eingeführt. — Da er kinderlos starb, folgte ihm in England wie in Hannover fein jüngerer Bruder Wilhelm Iv. (1830—1837). Kaum hatte dieser die Regierung angetreten, als infolge der Pariser Revolution in den Jnlitagen 1830 auch in unserm Lande sich eine lebhafte Unzufriedenheit über manche Einrichtungen kundgab; im Süden unseres Landes, in Göttingen, Osterode, Münden und au anderen Orten, kam es sogar zu Aufständen, welche mit Gewalt unter- drückt werdeu mußten. Dies bewog König Wilhelm Iv., feinen Bruder, deu Herzog von Cambridge, zum Vizekönig des Landes zu ernennen und dem Lande eine neue Verfassung zu geben. Das war das sog. Staatsgrundgesetz, das nach mehrjährigen Verhandlungen 1833 zu stände kam. Zwei Jahre vorher (1831) war ein Gesetz erlassen, nach welchem die Bauern die Abgaben, welche sie an Stifte und Güter zahlten, und die Hand- und Spanndienste, welche sie leisten mußten, gegen eine Geld- entschädigung ablösen konnten — das sog. Ablösungsgesetz. Im Jahre 1837 starb König Wilhelm Iv. und seine Nichte Viktoria wurde Königin von England. Da aber in Hannover nach alten Hausgesetzen die weib- liche Erbfolge nicht galt, fo ging am 20. Juni 1837 die Herrschaft über Hannover aus Wilhelms Iv. jüngeren Bruder Ernst August, Herzog von Enmberland, über (1837—1851). Damit war Hannover zur Freude feiner Bewohner von der Ver- bindung mit England losgelöst und konnte nun seine eigenen Bahnen einschlagen. ^ Ernst August wurde auch überall vou seinen Untertanen herzlich empfangen. Bald aber nach seinem Regierungsantritt erklärte der König, daß er in dem ihn „in keiner Weise bindenden Staatsgrund--
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