1911 -
Stuttgart
: Holland & Josenhans
- Autor: Hörle, Emil
- Hrsg.: ,
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
- Schultypen (WdK): Alle Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Alle Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Regionen (OPAC): Württemberg
- Geschlecht (WdK): koedukativ
I ,
Zur Hebung von Industrie und Handel dienen ferner die Köiiigl. Zentralstes
Handel und Gewerbe, das Landesgewerbemuseum, die Technische Hochschule, die ^'be-
gewerbeschule, die kunstgewerbliche Lehr- und Versuchswerkstätte und die Baugewert die
in Stuttgart, ferner die Fachschulen für Feinmechanik und Elektrotechnik in S>
ningen, für Gerberei in Metzingen, für Klavierindustrie in Stuttgart, die .-f,
schulen zu Reutlingen und Laichingen, die Stickschule in Wolfschlugen, die Gew ' ,l
und Handelsschulen in allen größeren Orten. Den Interessen des Handwerks dum^
insbesondere die 4 Handwerkskammern zu Stuttgart, Ulm, Heilbronn und Reutlings'^
staatliche Lehrkurse, Handwerkergenossenschaften u. a.
4. Das Staatswesen.
Das Königreich Württemberg ist eine erbliche, durch die Verfassung
beschränkte Monarchie. Die Rechte und Pflichten der Staatsbürger und
ebenso die Rechte und Pflichteu des Landesherrn sind festgesetzt durch die
Verfassungsurkunde vom 25. Sept. 1819. Oberhaupt des Staats ist der
König (König Wilhelm Ii., seit 1891).
Die oberste Behörde ist das Staatsministerium, das aus 6 Ministern,
dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten und des Verkehrswesens, dem
Minister des Innern, den: Finanzminister, dem Justizminister, dem Minister
des Kirchen- und Schulwesens und dem Kriegsminister besteht.
Die gesetzgebende Gewalt übt der König in Gemeinschaft mit
den Land ständen ans. Diese setzen sich ans der Ersten und Zweiten
Kammer zusammen. Die Erste Kammer besteht aus den Prinzen des
Königlichen Hauses, aus 20 Häuptern fürstlicher und gräflicher Familien,
6 vom König ans Lebenszeit ernannten Mitgliedern, 8 Mitgliedern des
ritterschaftlichen Adels, 4 Vertretern der evangelischen und 2 der katholi-
schen Kirche, je einem Vertreter der Universität in Tübingen und der Tech-
nischen Hochschule in Stuttgart, 2 Vertretern von Industrie und Handel,
2 Vertretern der Landwirtschaft und 1 Vertreter des Handwerks. Die
Zweite Kammer besteht aus 92 durch allgemeines, direktes, gleiches
und geheimes Stimmrecht gewählten Abgeordneten. Ihr gehören 63 Ab-
geordnete der Oberämter, 6 Abgeordnete für Stuttgart, je 1 Abgeordneter
für die „guten" Städte Ludwigsburg, Tübingen, Reutlingen, Heilbronn,
Ulm und Ellwangen und 17 durch Verhältniswahl bestimmte Vertreter der
Kreise ein.
Der höchste Gerichtshof im Lande ist das Oberlandesgericht in
Stuttgart. Unter diesem stehen die 8 Landgerichte 511 Stuttgart, Heilbronn,
Tübingen, Rottweil, Ulm, Ravensburg, Ellwangen und Hall, sowie die
64 Amtsgerichte des Landes.
Politisch ist Württemberg in vier Kreise und 64 Oberämter
eingeteilt. Die oberste Verwaltungsbehörde in jedem Kreis ist die Kreis-
regierung. Sitz der Regierung des Neckarkreises ist Ludwigsburg, der
des Schwarzwaldkreises Reutlingen, Hauptstadt des Jag st kreise s
ist Ellwaugeu, des Donaukreises Ulm. Neckarkreis und Schwarzwald-
kreis zählen je 17 Oberämter; zum Jagstkreis gehören 14 und zum Donau-
kreis 16 Oberämter. Der Fläche nach die größten sind die Oberämter
Münsingen und Ellwangen, am kleinsten ist das Oberamt Cannstatt.