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1. Kurzer Lehrgang der Geschichte für höhere Mädchenschulen - S. 79

1896 - Leipzig : Voigtländer
79 Langobarden und weiter stlich (in Ungarn): das Reich der Ge-piden. 6. In Italien, den Donauprovinzen (sdlich von der Donau) und Jllyrien: das Reich der Ostgoten. 7. In Nordasrika: das Reich der Bandalen. 8. Im stlichen Britannien: die Reiche der Angelsachsen. (Daneben im westlichen Britannien die Britten noch unabhngig.) / 44. Ausbreitung des Frankenreichs unter den Merowingern; das Lehenswesen. 1. Chlodwigs Nachfolger. Chlodwig selbst hatte noch wenige Jahre vor seinem Tode einen siegreichen Kriegszug gegen die Westgoten ausgefhrt und ihnen das Land zwischen der Loire und Garonne abgenommen. Seine Shne, unter die nach seinem Tode das Reich geteilt wurde, vergrerten es noch mehr, indem sie auch Buchung und'thringen unterwarfen. Nun reichte das Frankenreich von dem englischen Kanal bis zu den Alpen und von der Garonne bis zur Elbe (s. auf Karte Vi die r o t e Grenzlinie). Durch immer wiederholte Teilungen und durch greuelvolle Bruderkriege wurde aber spter die Macht der Merowinger geschwcht. Whrend dieser Zeit bildete sich eine neue, eigentmliche Staatsordnung aus: das Lehenswesen. 2. Das Lehenswesen. Durch die Ausbreitung der germanischen Völker der fremde Lnder vernderte sich auch ihre ursprngliche Verfassung. Die in ihren Sitzen gebliebenen Stmme, wie die Sachsen, Friesen, Thringer, hielten zwar an ihren alten Einrichtungen noch fest; in den durch Eroberung gegrndeten germanischen Reichert dagegen entwickelte sich ein neues Staats-leben, dessen Grundlage das Lehens- oder Feudalwesen war. Das er-oberte Land wurde nmlich so geteilt, da der König einen Teil als Eigentum fr sich behielt, einen zweiten den Besiegten gegen Zinsabgabe lie und den dritten unter seine Krieger verteilte. Von diesen bekam jeder einzelne sein Los als freies erbliches Eigentum Allod. Von seinem Gute verlieh dann der König wieder einzelne grere^Stcke zur Nutznieung an einzelne seines nheren Gefolges, seiner Getreuen". Ein solches Stck hie Lehens-gut oder Feod; der es gab, Lehensherr; der es empfing, Lehensmann oder Vasall. Dervasall mute dem Lehensherrn, dem er durch den Lehenseid gelobte, allzeit treu, hold und gewrtig" zu sein, im Kriege und bei Hose dienen. Hierdurch erhhte sich einerseits des Knigs Macht, anderer-seits gelangten die Vasallen zu grerem Besitz und Ansehen, als die andern Freien. Viele Freien bertrugen daher ihre Allodien an mchtige Lehens-Herren, um sie von diesen als Lehen zurckzuerhalten. Die groen Lehens-
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