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1. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 366

1912 - Stadthagen : Heine
— 866 — 1875 geregelt (Neudruck von 1907 mit Anlagen). Nach diesem Gesetz sind unsere Schulen paritätische oder Simultanschulen (gleich- berechtigte für verschiedene Bekenntnisse); doch gibt es katholische Volksschulen in Bückeburg und Stadthagen. Die äußeren Ange- legenheiten einer Schule nimmt der Schulvorstand wahr. Er besteht aus dem Lande aus dem Ortsschulinspektor als Vorsitzenden, dem Gemeindevorsteher als Stellvertreter, dem ersten Lehrer der Schule und drei weiteren aus der Gemeinde auf 6 Jahre gewählten Mitgliedern; in der Stadt ist der Bürgermeister Vorsitzender. Die Schulaufsicht wird durch besondere Aussichtsbeamte wahrge- nommen (Schulrat, Landesschnlinspektor, Ortsschulinspektoren). Die Lehrer werden auf dem Seminar in Bückeburg ausgebildet, das sie zwei Jahre uach erlangter Reise für Prima besuchen müssen. Die Kosten des Schulwesens werden durch Schulgeld, Schulsteuern (Um- lagen zur Einkommensteuer) und staatliche Zuwendungen aufgebracht, namentlich zahlt der Staat Zuschüsse zu Volksschulbauten (Ges. v. 8. März 1905; (im Rechnungsjahre 1911: 34 000 M). Besoldung, Pensionierung und Fürsorge für die Hinterbliebenen der Lehrer sind staatlich geordnet. Am 1. Oktober 1911 betrug die Zahl der öffent- liehen Volksschulen 47, der Lehrkräfte 107, der Schulkinder 7828. Die höheren Schulen in Bückeburg und Stadthagen unterstehen unmittel- bar dem Ministerium. Die Aussicht führt eiu auswärtiger Schulrat, der auch deu Reife- oder Maturitätsprüfungen beiwohnt. Die An- forderungen an die Leistungen der Schüler höherer Lehranstalten sind im Reich gleichmäßige (Reichsschulkommission). — Unsere geistes- schwachen Kinder (Idioten) werden zumeist in der Blödenanstalt Eben-Ezer bei Lemgo untergebracht, Blinde in der Provinzial- Blindenanstalt zu Hannover, Taubstumme in Detmold. Sittlich ver- wahrloste Kinder können in der Besserungsanstalt Gotteshütte zu Kleinenbremen aufgenommen werden. Än Schulen waren 1910/11 außer den Volksschulen vorhanden: ein Gym- nasium mit Realgymnasium (Bückeb,, 314 Schüler), ein Realprogymnasium (Stadth. 177 Schul.), zwei höhere Töchterschulen (mit 246 Schülerinneu) und zwei Privat- schulen mit Volksschulziel (mit 54 Schulkindern). Die Aufwendungen betrugen für die höhere Lehranstalt in Bückeburg insgesamt 110 742 M, nämlich aus Staats- mitteln 74 292 M und aus Schulgeld 36 450 M, für die in Stadthagen insgesamt 45951 M, nämlich aus Staatsmitteln 8000 M, aus Gemeindemitteln 15230 M, aus Schulgeld 22090 M und sonstiger Deckung 631 M. Die Aufwendungen für die öffent- lichen Volksschulen betrugen im Rechnungsjahre 1910: insgesamt 371265 M, nämlich aus Staatsmitteln 124 094 M, aus Gemeindemitteln und Schulgeld 247171 M. Kirchliche Verwaltung. Unsere Bevölkerung gehört vor- wiegend zur evaugelisch-lutherischeu Landeskirche, die (mit
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