1912 -
Stadthagen
: Heine
- Autor: Wiegmann, Wilhelm
- Hrsg.: ,
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
- Schultypen (WdK): Niedere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Regionen (OPAC): Schaumburg-Lippe
- Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
- Geschlecht (WdK): koedukativ
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1875 geregelt (Neudruck von 1907 mit Anlagen). Nach diesem
Gesetz sind unsere Schulen paritätische oder Simultanschulen (gleich-
berechtigte für verschiedene Bekenntnisse); doch gibt es katholische
Volksschulen in Bückeburg und Stadthagen. Die äußeren Ange-
legenheiten einer Schule nimmt der Schulvorstand wahr. Er
besteht aus dem Lande aus dem Ortsschulinspektor als Vorsitzenden,
dem Gemeindevorsteher als Stellvertreter, dem ersten Lehrer der
Schule und drei weiteren aus der Gemeinde auf 6 Jahre gewählten
Mitgliedern; in der Stadt ist der Bürgermeister Vorsitzender. Die
Schulaufsicht wird durch besondere Aussichtsbeamte wahrge-
nommen (Schulrat, Landesschnlinspektor, Ortsschulinspektoren). Die
Lehrer werden auf dem Seminar in Bückeburg ausgebildet, das sie
zwei Jahre uach erlangter Reise für Prima besuchen müssen. Die
Kosten des Schulwesens werden durch Schulgeld, Schulsteuern (Um-
lagen zur Einkommensteuer) und staatliche Zuwendungen aufgebracht,
namentlich zahlt der Staat Zuschüsse zu Volksschulbauten (Ges. v.
8. März 1905; (im Rechnungsjahre 1911: 34 000 M). Besoldung,
Pensionierung und Fürsorge für die Hinterbliebenen der Lehrer sind
staatlich geordnet. Am 1. Oktober 1911 betrug die Zahl der öffent-
liehen Volksschulen 47, der Lehrkräfte 107, der Schulkinder 7828. Die
höheren Schulen in Bückeburg und Stadthagen unterstehen unmittel-
bar dem Ministerium. Die Aussicht führt eiu auswärtiger Schulrat,
der auch deu Reife- oder Maturitätsprüfungen beiwohnt. Die An-
forderungen an die Leistungen der Schüler höherer Lehranstalten
sind im Reich gleichmäßige (Reichsschulkommission). — Unsere geistes-
schwachen Kinder (Idioten) werden zumeist in der Blödenanstalt
Eben-Ezer bei Lemgo untergebracht, Blinde in der Provinzial-
Blindenanstalt zu Hannover, Taubstumme in Detmold. Sittlich ver-
wahrloste Kinder können in der Besserungsanstalt Gotteshütte zu
Kleinenbremen aufgenommen werden.
Än Schulen waren 1910/11 außer den Volksschulen vorhanden: ein Gym-
nasium mit Realgymnasium (Bückeb,, 314 Schüler), ein Realprogymnasium (Stadth.
177 Schul.), zwei höhere Töchterschulen (mit 246 Schülerinneu) und zwei Privat-
schulen mit Volksschulziel (mit 54 Schulkindern). Die Aufwendungen betrugen für
die höhere Lehranstalt in Bückeburg insgesamt 110 742 M, nämlich aus Staats-
mitteln 74 292 M und aus Schulgeld 36 450 M, für die in Stadthagen insgesamt
45951 M, nämlich aus Staatsmitteln 8000 M, aus Gemeindemitteln 15230 M, aus
Schulgeld 22090 M und sonstiger Deckung 631 M. Die Aufwendungen für die öffent-
lichen Volksschulen betrugen im Rechnungsjahre 1910: insgesamt 371265 M, nämlich
aus Staatsmitteln 124 094 M, aus Gemeindemitteln und Schulgeld 247171 M.
Kirchliche Verwaltung. Unsere Bevölkerung gehört vor-
wiegend zur evaugelisch-lutherischeu Landeskirche, die (mit