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1. Das Deutsche Reich - S. 205

1900 - Leipzig : Spamer
Die staatliche Organisation und das politische Leben Deutschlands. 205 Mitglieder entsprechend mitzuwirken und ihrerseits zu der ersprießlichen Leitung und Förderung des Gemeinwesens beizutragen. Eine nicht minder bedeutsame Neuerung war es, daß durch Scharnhorst der Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht aufgestellt und die Landwehr eingeführt wurde, womit die gleiche Verpflichtung und Berechtigung, das gemeinsame Vaterland zu der- teidigeu, aus alle Bürger ohne Unterschied übertragen und somit zugleich auch der Verweichlichung und Selbstsucht in dem modernen Staate die Spitze ab- gebrochen wurde. Der Plan Steins, jenen großen Reformen auch „Reichs- stäude" für deu ganzen Staat hinzuzufügen, kam wegen seines Rücktritts nicht zur Verwirklichuug und seine Nachfolger sahen davon ab. Durch die Bundesakte vom 8. Juni 1815 wurden zwar dem deutscheu Volke auch „ständische Verfassungen" nebst Preßfreiheit zugesichert, doch ließ man iu deu beideu deutscheu Großstaaten später diesen Gedanken fallen, be- sonders in Österreich, wo Metternichs Regiment die Regungen des Freiheits- gedankens gewaltsam zu unterdrücken suchte. Dagegen gingen die Fürsten der deutschen Mittel- und Kleinstaaten voran, ihrem. Volke Gelegenheit zur Teilnahme an der Förderung des Staatswesens zu geben. Am frühsten that dies der Großherzog Karl August von Weimar (1816), danu folgten Nasfan. Württemberg, Bayern und Baden (1818), später die meisten andern Mittel- und Kleinstaaten. Im allgemeinen zeigten sich die kleineren deutschen Fürsten überhaupt eiuer verfassungsmäßigen Entwicklung ihrer Staatswesen weniger abgeneigt als die Herrscher der beiden Großmächte, und da namentlich auch die Köuige vou Württemberg und Bayern (Wilhelm I. und Ludwig I.) einen den Wünschen des Volkes geneigten Sinn bekundeten, so konnte sich allmählich ein starker Gegensatz herausbilden und das Volk mehr und mehr die Meinung fassen, „daß die kleineren Staaten die freieren wären, welche nnr durch die größereu im Bundestage zu allerhaud uuliebsameu Maßregeln gegen ihren Willen ge- zwnngen würden." Infolgedessen entwickelte sich, besonders in Süd- und Westdeutschland, der sogenannte „Liberalismus", welcher sich zuuächst auf die konstitutionellen Bestrebungen der kleinstaatlichen Kammern stützte, zugleich aber mit großer Aufmerksamkeit die parlamentari- fchen Kämpfe des Auslandes, besonders Englands und Frankreichs, verfolgte. Dieser „Liberalismus" bildete sich eiue Art Verfaffuugs- und Freiheitsideal, welches zu deu bestehenden politischen Verhältnissen in einem unversöhnlichen Gegensatze stand und einen mehr weltbürgerlichen als nationalen Charakter besaß. Aus derartigen Stimmungen erklärt es sich, daß die französische Juli- revolution (1830) in Deutfchlaud eiue gewaltige Aufregung, namentlich in Baden, Darmstadt. Rheinbayern, Braunschweig, Kurhessen, ja auch im Königreiche Sachsen hervorrief, wodurch dem Einflüsse Metternichs der Vorwand gegeben wurde, wieder neue, strenge Bnndesbeschlüsse herbei- zuführen, obwohl in den beiden deutschen Großstaaten die Ruhe nicht gestört worden war. Bald schien die alte Ordnung und Regelmäßigkeit derartig wieder hergestellt zu sein, daß König Ernst August in Hannover bei seinem Regie- ruugsantritte (1837) ohne weitere Umstände die bisherige Verfassung ab- schaffen konnte. In Preußen war unterdessen während der wohlwollenden und väterlichen Regierung Friedrich Wilhelms Iii. jene liberalisierende und
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